Energie-Anbieter Lichtblick:Atomstrom statt Ökostrom

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Von wegen Ökostrom: Der Stromanbieter Lichtblick liefert entgegen eigenen Angaben offenbar auch Atom- und Kohlestrom an seine Kunden.

Der Versorger habe mehrfach Strom an der Leipziger Strombörse European Energy Exchange (EEX) eingekauft, berichtet die Financial Times Deutschland. Dort werde aber vor allem konventioneller Strom etwa aus Atom- und Kohlekraftwerken gehandelt.

(Foto: Foto: AP)

Lichtblick wirbt selbst damit, "vollständig auf Strom aus Atom-, Kohle- und Ölkraftwerken" zu verzichten. Der Versorger hat nach eigenen Angaben mehr als 400.000 Kunden und erreicht 200 Millionen Euro Jahresumsatz.

Streit landet vor Gericht

Nach Informationen der FTD bezog Lichtblick im Dezember 2006 und ab Oktober 2007 zeitweise knapp 4000 Megawattstunden täglich von der EEX.

Insidern zufolge habe die eingekaufte Menge im Jahr 2007 rund 20 Gigawattstunden betragen - rund zwei Prozent der Strommenge, die das Hamburger Unternehmen an seine Kunden abgab. Anfang 2008 kaufte Lichtblick den Angaben zufolge weiter ein - ohne es öffentlich bekannt zu machen.

Bisher hatte Lichtblick der Zeitung zufolge bestritten, an der EEX zu handeln. Nun habe das Unternehmen eingestanden, Strom am EEX-Spotmarkt einzukaufen.

Dies sei nötig, da es bei der Versorgung "Abweichungen zwischen Kurzfristprognose und zum Teil langfristig im Voraus vertraglich gesicherten regenerativen Strommengen" gebe, zitierte die FTD den Versorger. Der Zukauf könne aber "nicht in 'grüner' Qualität erfolgen". Das Vorgehen sei "breit akzeptiert", betonte Lichtblick den Angaben zufolge. Alle Ökostromanbieter und Zertifizierer wüssten dies.

Lichtblick-Gründer Heiko von Tschischwitz war 2006 zum "Ökomanager des Jahres" gekürt worden.

Der FTD zufolge gibt es inzwischen einen Rechtsstreit zwischen Lichtblick und der EEX. Die Börse fürchte um ihr Image und habe Lichtblick aufgefordert, die Hintergründe der Geschäfte offenzulegen. Dagegen habe der Versorger Widerspruch eingelegt und Klage am Verwaltungsgericht Leipzig eingereicht (Az.: 5K 414/08).

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