Eigenheimzulage:Staatszulage auch für den Anbau

Baut ein Ehepaar das Haus um, kann es mit der Eigenheimzulage rechnen.

Eigentümer können die staatliche Eigenheimzulage zwei Mal für ein und dasselbe Haus bekommen. Bei einem Umbau, der neuen Wohnraum schafft, können die Fördermittel erneut beantragt werden. Sogar die Kinderzulage ist dann noch einmal drin.

Normalerweise haben allein Stehende einmal und Eheleute zwei Mal im Leben Anspruch auf die acht Jahre laufende Eigenheimförderung.

Bauen die verheiratete Eigentümer nach Ablauf der Förderzeit die Immobilie so stark um, dass beispielsweise ein Dachgeschoss oder ein Anbau entsteht, kann die Zulage noch einmal für acht Jahre beansprucht werden. Als Zuschuss bekommen die Bauherrn dann maximal 2,5 Prozent der investierten Kosten pro Jahr.

Großzügig zeigt sich der Staat auch bei der Kinderzulage: Genau wie bei der Erstförderung gibt es für jeden Sprössling 1.500 Mark jährlich. Der Antrag auf erneute Eigenheimzulage kann direkt nach dem Einzug oder nach Fertigstellung des Anbaus gestellt werden. Die Formulare sind beim Finanzamt zu bekommen.

(sueddeutsche.de/ AP)

© N/A - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: