Eigenheimzulage:Schonfrist für Bauherren

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Die rot-grüne Bundesregierung will die Eigenheimzulage kürzen. Bis aber die neuen Regelungen Gesetz sind, bewilligen Finanzämter die alte Förderung - voraussichtlich bis Ende April.

Bauherren können jetzt doch noch voraussichtlich bis Ende April die bisherigen Leistungen der Eigenheimzulage ohne die geplanten Kürzungen in Anspruch nehmen. Die Neuregelung der Zulage soll nicht rückwirkend sondern erst nach Abschluss der Gesetzgebung wirksam werden. Darauf haben sich die Experten der Koalitionsfraktionen geeinigt, berichteten der SPD-Finanzpolitiker Jörg-Otto Spiller und die Grünen in Berlin.

Bisher galt der 31. Dezember 2002 als Stichtag für das Auslaufen der bisherigen Regelung. Die Koalition werde die Änderung im Finanzausschuss an diesem Mittwoch beschließen, sagte Spiller. Neuer Stichtag soll der Termin der Verkündung der Gesetzesnovelle sein. Ziel sei es, die bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen und Klarheit zu schaffen.

Schwieriger Gesetzesweg

Die vorgesehenen Einschränkungen der Eigenheimzulage sind Teil des so genannten Steuervergünstigungsabbaugesetzes, gegen das die Union bereits heftigen Widerstand angekündigt hat. Ohne Zustimmung des unionsdominierten Bundesrats kann das rot-grüne Steuerpaket aber nicht in Kraft treten. Es wird darum mit einem Vermittlungsverfahren und Korrekturen an den vorgesehenen Regelungen gerechnet. Das Procedere wird sich dabei voraussichtlich noch bis mindestens Mitte April hinziehen.

Praktischer Beschluss

Die Finanzministerien der Bundesländer haben sich darauf geeinigt, die Eigenheimzulage wieder nach dem bisher geltenden Recht auszuzahlen. Wer sich jetzt ein Haus oder eine Wohnung anschafft und direkt einzieht, bekommt also weiterhin die Grundzulage von 2556 Euro für neue Immobilien und 1278 Euro für Bestandsimmobilien. Entgegen den Steuerplänen der Bundesregierung erhalten auch Kinderlose die Zuschüsse vom Staat erst einmal weiter.

Die Bundesregierung will die Förderung mit ihrem umstrittenen Sparpaket, das am 21. Februar in den Bundestag eingebracht werden soll, stark kürzen. Deswegen waren die Finanzämter angewiesen worden, die Anträge auf Eigenheimzulage ab dem 1. Januar 2003 nicht zu bearbeiten und damit bis nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes zu warten. Nun werden die Finanzämter die Zuschüsse jedoch nach dem bisher geltenden Recht auszahlen, und zwar so lange, bis ein neues Gesetz vorliegt.

(sueddeutsche.de/ dpa)

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