Eigenheimzulage (neu):Kinderlose Ehepaare sollten leer ausgehen

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Die rot-grüne Bundesregierung wollte die Eigenheimzulage drastisch kürzen. Aber daraus wird nichts: Der Vermittlungsausschuss hat sich geeinigt und Bauherren bekommen den vollen Zuschuss.

Die neue Eigenheimzulage sollte sich auf Familien mit Kindern konzentrieren, die Einkommenshöchstgrenzen sollten sinken.

CDU/CSU haben diese Einschnitte nicht unterstützt und haben deshalb am 14. März das Spar-Steuerpaket im Bundesrat mit Unionsmehrheit abgelehnt. Im Vermittlungsausschuss wurde nun eine Entscheidung getroffen:

Die alte Eigenheimzulage bleibt bestehen. Voraussetzungen und Höhe des Zuschusses ändern sich nicht.

Wie die neue Eigenheimzulag aussehen sollte

Start der neuen Bedingungen noch nicht festgelegt. Förderzeitraum: 8 Jahre.

Berechnungszeitraum: Es zählt das Einkommen, das im Jahr des Anspruchs verdient wird, zuzüglich des Einkommens des vorangegangenen Jahres.

Im einzelnen war geplant:

Gültigkeit:

Die neue Regelung sollte am 1. Januar 2003 in Kraft treten. Die Finanzämter waren angewiesen worden, die Anträge auf Eigenheimzulage ab dem 1. Januar 2003 nicht zu bearbeiten und damit bis nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes zu warten.

Im Februar 2003 haben sich die Finanzministerien der Bundesländer aber darauf geeinigt, die Eigenheimzulage wieder nach dem bisher geltenden Recht auszuzahlen.

Die Förderung von Neu- und Altbau sollten vereinheitlicht werden. Die bisherige Grundzulage für Familien oder Ledige ohne Kinder in Höhe von acht Jahre lang je 2556 Euro für Neubauten und 1278 Euro für Altbauten sollte entfallen.

Immobilienkäufer mit Kindern sollten ab 2003 acht Jahre lang eine Grundzulage von je 1000 Euro neben der Zulage pro Kind von jährlich 800 Euro erhalten. So hätte eine Familie mit einem Kind jährlich 1800 Euro bekommen.

Die Kinderzulage hätte dasheutige Baukindergeld von 8 mal 764 Euro ersetzt.

Beispiele:

Über den achtjährigen Förderzeitraum hätte eine Familie mit einem Kind künftig 14.400 Euro erhalten.

Nach heutigem Recht stehen ihr jedoch 26.560 Euro beim Neubau und 16.338 Euro beim Altbauerwerb zu.

Wenn Kinder kommen

Die Zulage würde bedingt auch gewährt, wenn Kinder erst Jahre nach dem Bauantrag oder dem Kauf einer Immobilie geboren werden. Geschähe dies innerhalb von vier Jahren, würde vom Geburtsjahr an noch acht Jahre lang die Kinderzulage von 800 Euro gewährt werden.

Ist es das erste Kind, käme für den gleichen Zeitraum die Grundzulage von 1000 Euro hinzu. Zweite und weitere später geborene Kinder kämen nur noch in den Genuss der Restförderung des achtjährigen Zeitraums.

Einkommensgrenzen

Für Alleinerziehende würde die Jahres- Einkommensgrenze, von der an der Förderanspruch erlischt, von 81.807 auf 70.000 Euro und für Verheiratete von 163.614 auf 140.000 Euro gesenkt werden. Der zusätzliche Betrag je Kind würde zugleich von 30.000 auf 20.000 Euro abgeschmolzen.

Die Kürzung der Eigenheimzulage hätte die Staatsaufwendungen von acht auf rund sechs Milliarden Euro jährlich abgeschmolzen.

(sueddeutsche.de/ dpa/ AP)

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