Eigenheimzulage:Einkommensgrenzen und Fördersätze

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Wer eine Immobilie baut oder kauft und sie selbst nutzt, hat Anspruch auf die Eigenheimzulage. Vorausgesetzt der Antragsteller liegt unter der vorgegebenen Einkommensgrenze: Alleinstehende dürfen seit dem 1. Januar 2004 in einem Zweijahreszeitraum nicht mehr als 70.000 (vorher: 81.807) Euro positive Einkünfte haben (vorher: Gesamtbetrag der Einkünfte). Bei Verheirateten sind es 140.000 (vorher: 163.614) Euro. Maßgeblich ist das Erwerbs- oder Fertigstellungsjahr sowie das Vorjahr. Die Grenzen erhöhen sich je Kind um 30.000 (vorher: 30.678) Euro. Steigt der Verdienst, nachdem die Zulage genehmigt wurde, wirkt sich das nicht aus.

Bereits Ende 2003 diskutierten Politiker über eine Abschaffung. Man einigte sich auf eine Kürzung. So liegt die maximale jährliche Förderung für Neubauten derzeit bei 1250 (vorher: 2556) Euro. Auch bei Altbauten gibt es maximal 1250 (vorher: 1278) Euro. Für jedes Kind zahlt der Staat 800 (vorher: 767) Euro zusätzlich. Das Geld wird acht Jahre lang gezahlt.

Die Summen erhalten Bauherren, die ihren Bauantrag bis zum 31. Dezember 2004 einreichen oder Käufer, die den Vertrag bis dahin abgeschlossen haben.

(SZ vom 26.11.2004)

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