Eigenheimzulage:Ausbau ohne Staatsbeteiligung

Gehört den Eltern die Wohnung, haben Kinder keinen Anspruch auf die Eigenheimzulage, wenn sie ausbauen.

Kein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht, wenn ein Kind die elterliche Wohnung bewohnt und auf eigene Kosten erweitert. In solchen Fällen verweigert der Fiskus die Gewährung der Eigenheimzulage - und zwar zu Recht, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München.

Die Richter waren der Ansicht, dass die Eigenheimförderung das zivilrechtliche, zumindest aber wirtschaftliche Eigentum an der ausgebauten Wohnung voraussetzt. Dies sei im verhandelten Fall aber nicht gegeben. Eine vorzeitige Übertragung des Eigentums auf das Kind würde das Problem lösen. Sind die Kinder bei Baubeginn bereits Eigentümer, hätten sie für den Ausbau oder die Erweiterung Anspruch auf die Eigenheimförderung.

Aktenzeichen: Bundesfinanzhof München IX R 34/98.

(sueddeutsche.de/ dpa)

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