Die neue Erbschaftsteuer:Tipps

Was Sie über die Reform der Erbschaftsteuer wissen sollten: Die Finanztest-Tipps.

Wahlrecht

Haben Sie 2007 oder 2008 geerbt, sollten Sie prüfen, ob die Besteuerung nach den neuen Regeln günstiger ist. Ausgenommen sind aber die Freibeträge, hier bleibt es bei den niedrigeren Beträgen.

Testament

Mit einem Testament können Sie dafür sorgen, dass nach dem Tod Ihr Nachlass tatsächlich so verteilt wird, wie Sie es wünschen. So ersparen Sie Ihrer Familie Streitigkeiten.

Ehrlichkeit

Vorsicht, wenn der Verstorbene seine Steuerpflicht versäumt hat und zum Beispiel die Zinsen seiner Sparanlagen nicht versteuert hat. Verschweigen Sie das als Erbe bewusst, machen Sie sich wegen Steuerhinterziehung strafbar. Sie sind sogar verpflichtet, Ihre Erbschaftsteuererklärung zu berichtigen, wenn später noch weiteres Vermögen auftaucht.

Pflege

Wenn Sie als Erbe in die Steuerklasse II oder III fallen und Sie den gestorbenen Angehörigen oder Freund kostenlos gepflegt haben, können Sie mehr steuerfrei erben. Zu dem persönlichen Freibetrag sind jetzt noch weitere 20.000 Euro steuerfrei. Damit Sie diesen Freibetrag erhalten, muss der Gepflegte im Testament festlegen, wie die Pflegeleistung angerechnet werden soll.

Adoption

Sie können viel Geld mit einer Adoption sparen. Nimmt der Onkel den Neffen an Kindes statt an, kann er 400.000 Euro steuerfrei erben oder sich schenken lassen. Für Anwalt, Notar und Gericht werden rund 2000 bis 4000 Euro fällig. Nur wenn Sie Geschwister sind, können Sie sich nicht gegenseitig adoptieren.

Berater

Damit Sie in keine Falle tappen, sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen. Ein Steuerberater berät Sie, wie Sie die Steuerbelastung am besten verteilen. Die Fachleute haften für eine Falschberatung.

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