Comroad-Skandal:Verantwortliche müssen zahlen

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Das Unternehmen hatte einst für den größten Skandal im Neuen Markt gesorgt. Nun muss der frühere Chef Schadenersatz zahlen - zum zweiten Mal.

Im Betrugsfall Comroad muss der frühere Chef des Telematik-Anbieters, Bodo Schnabel, erneut Schadensersatz an mehr als 60 Anleger zahlen.

Bodo Schnabel, der frühere Boss von ComRoad, muss zum zweiten Mal Schadenersatz zahlen. (Foto: Foto: AP)

Das Landgericht Frankfurt hat ein entsprechendes Urteil gegen Schnabel und seine ehemalige Frau, die frühere Aufsichtsrätin Ingrid Schnabel, gefällt, sagte eine Gerichtssprecherin. Danach sollen die geschädigten 61 Anleger jeweils eine vier- bis fünfstellige Summe erhalten.

Nach Angaben des Klägeranwalts ergibt sich somit ein Schadensersatzbetrag von 750.000 Euro. Das Gericht habe eine "vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch die Beklagten" erkannt, teilte die Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte mit.

Landgericht bestätigt früheres Urteil

Das Frankfurter Landgericht folgte damit einem Urteil des Münchner Landgerichts. Dieses hatte im Juli 2006 mit der gleichen Begründung Schnabel zur Zahlung von insgesamt etwa 125.000 Euro Schadensersatz an neun Anleger verurteilt.

In mehreren weiteren Verfahren hoffen andere Anleger ebenfalls auf Entschädigung. Das jüngste Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Schnabel kann noch Berufung einlegen.

Comroad hatte in den Jahren 1999 bis 2001 beinahe seine gesamten Jahresumsätze vorgetäuscht. Dies war der größte Skandal in der Geschichte des Börsensegments Neuer Markt. Schnabel war zu einer Gefängnisstrafe wegen Kursbetrugs, Betrugs und Insiderhandels verurteilt worden.

Auch Ehefrau verurteilt

Bei der jüngsten Entscheidung ist nach Angaben des Klägeranwalts bemerkenswert, dass auch Ingrid Schnabel zivilrechtlich zum Schadensersatz verurteilt wurde. Das Landgericht sei zu der Überzeugung gelangt, dass sie ihren Ehemann in seinem sittenwidrigen Verhalten unterstützt habe, indem sie fingierte Rechnungen schrieb und Unterlagen fälschte.

Diese bildeten dann die Grundlage für die veröffentlichten falschen Unternehmenszahlen. Die Haftung hänge nach Ansicht der Richter nicht vom Umfang ihrer Beihilfeleistungen ab. Das Ehepaar Schnabel ist mittlerweile geschieden.

© SZ vom 16.01.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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