Briefkasten:Mangelware

Wenn es mit dem Kasten nicht klappt, kann der Mieter die Miete mindern.

Zerknittern zum Beispiel DIN-A4-Umschläge bei der Ankunft, weil der Schlitz zu eng ist, darf der Mieter die Miete kürzen - um 0,5 Prozent erlaubt das Landgericht Berlin (MM 90, 261). Das Amtsgericht Charlottenburg (27 C 262/00) schreibt sogar eine Mindestbreite vor: 325 Millimeter muss der Einwurfschlitz lang sein.

Lässt sich ein Briefkasten kaum mehr öffnen und schließen, kommen Post und Zeitungen ständig durchnässt an, ist das nicht zumutbar. Schließlich wird damit auch die Zustellung wichtiger amtlicher Schreiben gefährdet, wie das Amtsgericht Mainz (Az. 8 C 98/96) befand.

Auch das Oberlandesgericht Dresden (Az. 1 U 696/96) hält in einem solchen Fall ein Prozent Mietminderung für angemessen, bis der Vermieter endlich Abhilfe schafft. Ein Mieter aus Sachsen musste sich lange mit einem richtiggehenden "Kummerkasten" herumschlagen, der so alt und beschädigt war, dass er einfach nicht mehr funktionierte.

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