Bordell in der Siedlung:Kein Rotlicht ins Millieu

Richter finden, dass ein Bordell und ein Wohngebiet nicht zusammenpassen. Das "anstößige Verhalten" der Gäste und Mitarbeiter störe das Wohnen.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat den Bau eines Bordells in Mönchengladbach verboten. Ein solches Etablissement sei in einem reinen Wohngebiet unzulässig, befanden die Richter.

Der Lärm und möglicherweise "anstößiges Verhalten" von Gästen und Beschäftigten erlaube kein störungsfreies Wohnen. Eine Nachbarin hatte die Baustelle per Eilantrag stoppen lassen. Mit dem Beschluss seine keine "sozialethische Bewertung" der Prostitution verbunden, versicherte das Gericht.

Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Düsseldorf 9 L 61/03.

(sueddeutsche.de/ dpa)

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