BGH-Urteil:Wurzelbehandlung beim Nachbarn

Der Grundstückseigentümer muss darauf achten, dass seine Bäume nebenan möglichst keine Wurzeln schlagen. Tun sie es doch und heben Gehwegplatten hoch, muss der Baumbesitzer den Schaden zahlen.

Grundstückeigentümer müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe dafür Sorge tragen, dass Baumwurzeln nicht in das Nachbargrundstück hinüberwachsen. Tun sie es doch und heben beim Nachbarn Wegplatten, hat der einen Beseitigungsanspruch auf Kosten des Baumeigentümers. Laut dem Urteil kann der Nachbar außerdem Kostenersatz für Entfernung und Neuverlegung des beschädigten Bodenbelags verlangen. Lässt der geschädigte Nachbar die Arbeiten selbst vornehmen, kann er sie dem Bauminhaber in Rechnung stellen.

Im konkreten Fall muss der Eigentümer eines Kirschbaums in Berlin-Spandau dennoch nichts bezahlen. Sein Nachbar hatte nämlich nicht nur die Wurzeln entfernen und die lose Betonplatte neu setzen lassen. Vielmehr nahm der die Beeinträchtigungen durch das Wurzelwerk zum Anlass, sämtliche Betonplatten abzubauen und einen neuen Bodenbelag legen zu lassen.

Hierfür stellte er dem Kirschbaumbesitzer knapp 1.200 Euro in Rechnung. Auf diesen Kosten bleibt er nun aber erst einmal sitzen. Denn die Rechnung enthielt weder eine Position über die Entfernung der Wurzel, noch über die Verlegung einer einzelnen Betonplatte. Vielmehr wollte der Nachbar die Beseitigung sämtlicher Betonplatten bezahlt haben. Diese umfangreichen Arbeiten waren aber nicht erforderlich, so der BGH.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof V ZR 99/03

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