BGH-Urteil:Keine Pflicht zur Generalinspektion

Vermieter sind nicht verpflichtet, Elektroinstallationen in Mietwohnungen regelmäßig zu kontrollieren - so entschied der Bundesgerichtshof.

Vermieter müssen die Elektrogeräte und Elektroleitungen in Mietwohnungen im Normalfall nicht regelmäßig von einem Fachmann kontrollieren lassen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Nur ungewöhnliche oder wiederholte Störungen könnten im Einzelfall eine umfassende Inspektion der gesamten Elektroinstallation ("E-Check") erfordern, heißt es in dem Grundsatzurteil.

Brand in der Kochnische

Solche "besonderen Umstände" seien im vorliegenden Fall aber nicht festgestellt worden. Der BGH wies damit die Klage eines Mieters zurück, der vom Vermieter Schadenersatz in Höhe von 2630 Euro verlangte. In der Wohnung des Klägers waren Schäden an mehreren Gegenständen entstanden, als es im Sommer 2006 in einer Nachbarwohnung zu einem Brand in der Kochnische kam. Der Kläger behauptete, der Brand in der Nachbarwohnung sei durch einen technischen Defekt mit Kurzschluss im Bereich der Dunstabzugshaube entstanden. Für deren Einbau in den insgesamt elf Einzimmer-Apartments des Mehrfamilienhauses war der Vermieter zuständig gewesen.

Keine regelmäßige Generalinspektion

Laut BGH trifft den Vermieter zwar "die vertragliche Nebenpflicht, die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten". Diese Pflicht erstrecke sich grundsätzlich auch auf alle Teile des Hauses. Mängel, die dem Vermieter bekannt werden und von denen eine Gefahr für die Mietwohnungen ausgehen könne, müsse er deshalb "unverzüglich" beheben. Der Vermieter müsse aber keine regelmäßige Generalinspektion vornehmen. Der 8. Zivilsenat des BGH bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Osnabrück. Die dagegen gerichtete Revision des klagenden Mieters wurde zurückgewiesen.

(AZ: VIII ZR 321/07 - Urteil vom 15. Oktober 2008)

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