BGH stärkt Mieterrechte:Aus Versehen renoviert?

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Hat man beim Auszug die Wohnung renoviert, obwohl entsprechende Klauseln ungültig waren, kann man die Kosten dafür vom Vermieter zurückfordern. Das entschied der Bundesgerichtshof.

Vermieter müssen Mietern unter Umständen die Kosten von ungerechtfertigten Renovierung beim Auszug ersetzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem an diesem Mittwoch veröffentlichten Urteil, ein Mieter habe dann Anspruch auf Kostenerstattung, wenn er wegen einer unwirksamen Klausel im Mietvertrag gar nicht zur Endrenovierung verpflichtet gewesen wäre.

Renoviert, obwohl man gar nicht musste? Dann gibt es vielleicht Geld zurück. (Foto: Foto: AP)

Die Richter gaben damit Mietern aus dem hessischen Königstein recht. Diese hatten ihre Wohnung vor ihrem Auszug 2006 renoviert und verlangten nun die Kosten dafür vom Vermieter zurück. (Az.: VIII ZR 302/07)

Die Vorinstanzen hatten die Klage der Mieter abgewiesen. Diese hatten sich bei der Renovierung auf einen entsprechenden Passus im Mietvertrag verlassen. Die Klausel sah für die Schönheitsreparaturen jedoch starre Fristen vor und war damit nach Rechtssprechung des BGH unwirksam. Damit hätten die Mieter überhaupt nicht renovieren müssen. Als sie dies erfuhren, stellten sie ihrem ehemaligen Vermieter 1620 Euro für die Renovierung von Wänden und Decken in Rechnung und klagten, als dieser die Zahlung verweigerte.

Wenn die Arbeiten durch einen Fachbetrieb ausgeführt worden seien, müsse der Vermieter die in solchen Fällen üblichen Kosten ersetzen, entschied der BGH. Mieter erledigten Schönheitsreparaturen jedoch oft selbst oder mit Hilfe von Verwandten oder Freunden. In diesen Fällen müsse der Vermieter die Materialkosten bezahlen sowie einen Ausgleich für die aufgewandte Zeit des Mieters und die tatsächliche oder fiktive Bezahlung der Helfer.

Dennoch wies der BGH den Fall an das Oberlandesgericht Frankfurt zurück. Da der Kläger selbstständiger Maler und Lackierer sei, müsse der Vermieter mehr als die geforderten 1620 Euro bezahlen, wenn der Selbstständige die Arbeiten im Rahmen seines Geschäftes erledigt habe. Dies müsse noch genauer geklärt werden, hieß es.

Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten erklärte, in den vergangene Jahren hätten "hunderttausende Mieter aufgrund unwirksamer Renovierungsklauseln zu Unrecht selbst renoviert oder hohe Renovierungskosten aufgewendet". Diese Mieter müssten prüfen, inwieweit sie Erstattungsansprüche gegen ihre Vermieter noch geltend machen könnten, empfahl Siebenkotten.

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