Bestatter im Haus:Kein Grund für Mietminderung

Ein Bestattungsinstitut im Haus ist kein Wohnungsmangel und rechtfertigt daher keine Mietminderung.

Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart hervor, auf die der Deutsche Mieterbund in Berlin hinweist (Az.: 31 C 4679/08).

In dem Fall hatten Mieter im zweiten Stock eines gemischt genutzten Hauses ihre Miete um 49 Prozent gemindert, nachdem der Eigentümer Geschäftsräume im Erdgeschoss an ein Bestattungsinstitut vermietet hatte.

Die Mieter begründeten das Vorgehen mit der Befürchtung, dass in dem Bestattungsinstitut Tote aufbewahrt werden. Leichen im Haus gingen über das normale Maß des Tolerierbaren hinaus. Außerdem könnten Trauerfeiern im Haus zu Lärmbeeinträchtigungen führen, argumentierten die Bewohner.

Das Gericht verurteilte den Mieter zu einer Nachzahlung von rund 1500 Euro. Ein Mangel der Mietsache liege nicht vor, hieß es zur Begründung.

Es seien weder gesundheitliche Gefahren noch sonstige messbare Beeinträchtigungen erkennbar. Allein das subjektiv eingeschränkte Wohlbefinden des Mieters oder seine Überempfindlichkeit rechtfertigten keine Mietminderung.

© sueddeutsche.de/dpa/als - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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