Beschimpfungen:Einmal ist keinmal

Kein Grund zur fristlosen Kündigung: Statt "Prosit Neujahr" an Silvester bekam die Vermieterin "Miststück" zu hören.

Unflätiges Benehmen von Mietern gegenüber ihren Vermietern führt häufig zu einer fristlosen Kündigung. Wenn es sich aber um einen einmaligen Ausrutscher nach durchzechter Silvesternacht handelt, dann haben der Richter des Amtsgerichts Köln schon mal Gnade walten lassen.

Zwischen Mieter und Vermieter können sich mit den Jahren Aggressionen stauen. Trotzdem sollten beide die Form wahren. (Foto: Zeichnung: Tomicek/ LBS)

Der Fall:

Eine Mieterin hatte zum Jahreswechsel offenkundig weit mehr Alkohol genossen, als sie vertragen konnte. Zu allem Unglück lief sie am Neujahrsmorgen auch noch ihrer Vermieterin über den Weg. Statt mit "Prosit Neujahr" begrüßte sie die Frau mit Kraftausdrücken wie "Schlampe" und "Miststück". Anschließend warf sie ihr sogar noch Blumentöpfe vor die Türe. Um solchen Entgleisungen in Zukunft zu entgehen, sprach die Eigentümerin der Mieterin die fristlose Kündigung aus. Der Fall landete vor dem Amtsgericht.

Das Urteil:

Zwar empfand auch die Justiz diesen Neujahrskoller als äußerst unpassend, aber für einen Hinauswurf reichte die Angelegenheit trotzdem nicht. Das Gericht kam nach Zeugenaussagen zu der Überzeugung, die Mieterin sei "volltrunken und damit nicht zurechnungsfähig" gewesen. Trotz ihres ungebührlichen Benehmens dürfe die Frau in der Wohnung bleiben. Gleichzeitig gab ihr aber die Justiz eine Mahnung mit auf den Weg: Nun wisse sie um die verheerenden Wirkungen des Alkohols auf ihr Verhalten, ein neuer Ausrutscher - auch im Zustand der Trunkenheit - sei nicht mehr entschuldbar.

Aktenzeichen: Amtsgericht Köln 210 C 148/98.

(sueddeutsche.de/ LBS-Infodienst)

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