Berufsbedingter Umzug:Viel Arbeit vor dem neuen Job

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Dem Job zuliebe umzuziehen ist meistens geld- und nervenaufreibend. Doch wer sich frühzeitig informiert und vorbereitet, kann Ärger vermeiden und Kosten sparen. Hier einige Tipps für den reibungslosen Umzug.

Die Freude über einen neuen Job ist groß - wäre da nicht oft die Tatsache, dass sich der neue Arbeitgeber am anderen Ende von Deutschland befindet. Vor allem immer mehr junge Menschen müssen für den Job einen Umzug in Kauf nehmen. Wer sich gut informiert, kann sich nicht nur viel Stress, sondern auch Geld sparen. Viele Kosten werden oft vom neuen Arbeitgeber übernommen. Wie bei jedem Umzug gilt auch beim Ortswechsel für den Job: Je früher man den Umzug plant, desto entspannter wird er.

Allein umziehen oder eine Spedition beauftragen? Privat ist es zwar günstiger, aber der Versicherungsschutz fällt weg. (Foto: Foto: ddp)

Es gibt zwei verschiedene Anlässe, berufsbedingt umzuziehen. Entweder man tritt einen ganz neuen Job an oder man wird vom bisherigen Arbeitgeber an eine andere Geschäftsstelle versetzt. Gerade in großen Firmen gibt es für beide Fälle oft Rahmenverträge mit Unternehmen, die den Umzug im Auftrag der Firma komplett übernehmen. "Die Personalabteilungen treten dann an den Arbeitnehmer heran und informieren ihn über die Umzugsoptionen", sagt Dierk Hochgesang vom Bundesverband Möbelspedition und Logistik.

Als Werbungskosten absetzen

Die Unterstützung beim Umzug ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden. Manchmal mietet die Firma für die Zeit der Wohnungssuche am neuen Arbeitsort ein Zimmer oder übernimmt die Kosten für Übernachtungen im Hotel. Manche Unternehmen bieten auch finanzielle Hilfen für nötige Neuausstattungen, kommen für doppelt gezahlte Mieten auf oder bezahlen einen Pendelzuschlag.

"Am besten, man klärt das im individuellen Gespräch mit dem Arbeitgeber", sagt Hochgesang. "Falls man vorher arbeitslos war und einen Wohnortwechsel in Kauf nimmt, um eine neue Stelle zu bekommen, kann es auch eine Kostenerstattung über die Arbeitsagentur geben", sagt Umzugsberater Johannes Wörle. Ansonsten könne man bei berufsbedingtem Wohnortwechsel die Umzugskosten steuerlich als Werbungskosten absetzen. Dazu gehören unter anderem Speditions-, Makler-, Fahrt- und Reisekosten oder doppelte Mieten.

"Man sollte auf jeden Fall alle Rechnungen und Belege aufheben", empfiehlt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin. Wer Aufwand scheut, kann eine Pauschale ansetzen: Diese liegt für Alleinstehende bei 561 Euro, für Verheiratete bei 1121 Euro und für jedes weitere Familienmitglied bei 247 Euro. Besser ist der Einzelnachweis, wenn die angefallenen Kosten die Pauschalbeträge überschreiten. Zahlt der Arbeitgeber einen Umzugszuschuss, muss dieser von den absetzbaren Kosten abgezogen werden.

Zeit, Zeit, Zeit

Jobwechsler sollten weder mit dem Geld noch mit der Zeit knapp kalkulieren. "Meist wird die für den Umzug und Vorbereitungen nötige Zeit zu knapp angesetzt", sagt Wörle. Es kann zum Beispiel lange dauern, einen Nachmieter zu finden oder die Wohnung zu entrümpeln. Und wenn man neue Möbel oder eine neue Küche plant, sollte man lange Lieferzeiten einkalkulieren. "Auch bei der Ummeldung von Telefon- und DSL-Anschluss ist oft mit einigen Wochen Bearbeitungszeit zu rechnen", sagt Wörle.

Ausreichend Zeit spielt auch bei den Vertragsmodalitäten eine Rolle. Für das Kündigen der alten Wohnung gilt eine Frist von drei Monaten. "Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, und alle im Mietvertrag als Mieter bezeichneten Personen müssen unterschreiben", sagt Ropertz. Schwieriger sei es, wenn eine Kündigung für einen bestimmten Zeitraum vertraglich ausgeschlossen oder eine Mietdauer festgelegt wurde. "Dann muss der Vermieter mit einem vorzeitigen Mietaufhebungsvertrag einverstanden sein", sagt Ropertz.

"Do it yourself"-Umzug versus Spedition

Manchmal ist auch eine Renovierung der alten Wohnung notwendig. "Unwirksam sind Klauseln, die eine Renovierung für jeden Auszug verlangen", erklärt Ropertz. Üblich sei es, Küche, Bad und Duschräume alle drei Jahre zu renovieren, Wohn- und Schlafräume, Flur, Diele und Toilette alle fünf Jahre und andere Nebenräume alle sieben Jahre. Jobwechsler können einen "Do-it-yourself-Umzug" machen oder eine Spedition beauftragen.

Beim Umzug in Eigenregie habe man aber in der Regel keinen Versicherungsschutz, sagt Wörle. Privat umzuziehen sei zwar kostengünstiger. "Aber es gibt auch bei Speditionsumzügen die Möglichkeit, Teilleistungen wie das Packen oder bestimmte Montagen selbst zu übernehmen, um die Kosten zu senken", sagt Wörle.

© SZ vom 4.7.2008/dpa/ehr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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