Vor einem Grundstückskauf sollten Bauherren gründlich den entsprechenden Bebauungsplan der Kommune studieren. Allerdings sei die Lektüre für Laien oft schwierig.
Wichtige Abkürzungen
So bedeute ein W, dass ein reines Wohngebiet geplant sei, ein M stehe dagegen für ein Mischgebiet mit Wohnen und Gewerbe. Ein o kläre über "offene Bauweise" auf, was bedeutet, dass sowohl Einfamilienhäuser, Doppel- oder Reihenhäuser gebaut werden dürfen.
Die Grundflächenzahl GRZ gibt den Angaben zufolge an, zu wie viel Prozent das Grundstück überhaupt bebaut werden darf - laute die Festlegung 0,5, könne der Besitzer das Gelände zu 50 Prozent überbauen.
Meistens seien im Bebauungsplan auch die Zahl der Vollgeschosse und die Höhe des Gebäudes vorgeschrieben. In diesem Zusammenhang sei die Geschossflächenzahl (GFZ) wichtig: Eine GFZ 0,6 bedeute, dass die Gesamtfläche aller Vollgeschosse 60 Prozent der Grundstücksfläche ausmachen darf.
(sueddeutsche.de/ dpa)