Bebauungspläne:Ärger programmiert

Ein Neubau in einem Gebiet ohne kommunalen Bebauungsplan kann Probleme mit sich bringen.

Denn oft ziehen alteingesessene Anrainer vor Gericht, wenn sie sich in ihren Rechten beschnitten fühlen, warnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin.

Selbst so ein Häuschen im eigenen Garten muss unter Umständen extra genehmigt werden. (Foto: Foto: ddp)

Um Streit zu vermeiden, sollten Häuslebauer daher vor dem Grundstückskauf und der Planung genau die Rechtslage prüfen.

Probleme gibt es den Experten zufolge häufig im sogenannten unbeplanten Innenbereich der Städte.

Dort sind die Grundstücke zwar grundsätzlich bebaubar, sie müssen aber einige gesetzliche Anforderungen erfüllen. So muss sich das Bauvorhaben unter anderem "nach Art und Maß der baulichen Nutzung (...) in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen". Die Definition, was das im Einzelnen bedeutet, sei allerdings schwierig.

Ärger mit dem Nachbarn bringe zum Beispiel fast immer eine sogenannte Hinterlandbebauung, bei der im Garten ein weiteres Haus entsteht. Dies sei ein massiver Eingriff in die Umgebung, so der DAV.

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