Bausparförderung:Der Staat zieht sich zurück

Bausparer werden ab 2004 weniger belohnt: Die Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage sinken um mindestens ein Prozent.

Eike Schrimm

Bleibt das zu versteuernde Einkommen unter der festgesetzten Grenze, bringt der Bausparvertrag neben Zinsen von der Bausparkasse Zuschüsse vom Staat:

a) Arbeitnehmersparzulage:

Der Arbeitnehmer zahlt seine vermögenswirksamen Leistungen (vL) auf einen Bausparvertrag ein. Der Fördersatz sinkt ab 2004 von zehn Prozent auf neun Prozent ab. Der Höchstbetrag ist nicht mehr 480 Euro, sondern nur noch 470 Euro. Die Einkommensgrenzen verändern sich allerdings nicht: 17.900 Euro/ 35.800 Euro (Single/ Ehepaar).

b) Wohnungsbauprämie:

Spart der Arbeitnehmer einen Bausparvertrag an, dann kassiert er nur noch 8,8 Prozent, statt vorher zehn Prozent. Dafür blieben die Höchstbeträge gleich: maximal 512/ 1.024-Euro-Spareinlage (Single/ Ehepaar) im Jahr. Auch die Einkommsgrenzen bleiben unverändert: 25.600 Euro, 51.200 Euro (Single/ Ehepaar).

Wichtig für Bauherren und Käufer

In beiden Fällen gelten die reduzierten Förderungen ab dem Sparjahr 2004 (WoP) bzw. ab dem VL-Anlagejahr 2004, also auch für bestehende Verträge.

Aber Achtung:

Beide Zuschüsse sperrt der Staat für sieben Jahre. Erst nach Ablauf der Bindungsfrist, zahlt das Finanzamt den Bonus auf einen Schlag. Dann ist es egal, ob der Bausparvertrag Auto oder Urlaub finanziert. Ist der Bausparvertrag innerhalb der siebenjährigen Frist zuteilungsreif, bekommt der Bausparer die Zuschüsse schon vorher, aber nur, wenn er das Geld für "wohnwirtschaftliche Zwecke" verbraucht:

- Kauf eines Hauses, einer Wohnung, eines Baugrundstücks, - Bau eines Hauses, - Renovierung, - Modernisierung, - Energiesparmaßnahmen, - Einkauf in ein Senioren- oder Pflegeheim.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: