Bauliche Veränderungen:Innen

Durchbrüche für Türen, Nutzung & Bodenbelag.

Durchbrüche für Türen

Unterschiedlich beurteilen die Gerichte auch bauliche Veränderungen im Innern der Gebäude. Während der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sogar einen Mauerdurchbruch zwischen zwei Wohnungen als zulässig ansah, solange die Stabilität des Gebäudes und die Brandsicherheit nicht beeinträchtigt sind (Az.: V ZB 45/00),

Das OLG Zweibrücken meint allerdings, dies sei allenfalls mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zulässig (Az.: 3 W 149/99).

Keller keine Wohnung

Selbst ohne bauliche Veränderungen können für die Nutzung einer Eigentumswohnung Auflagen ausgesprochen werden: So dürfen die von einer Wohnungsanlage als Hobbyräume ausgewiesenen Keller nicht als Wohnung genutzt werden, heißt es in einem weiteren Beschluss (Az.: 3 W 87/01) des OLG Zweibrücken.

Bodenbelag

Sollen Fliesen einen Teppich ersetzen, muss der Renovierer unbedingt an den Schallschutz denken. Schalldämmmaßnahmen müssen laute Schritte auf das "unvermeidliche Maß" schlucken. Dröhnen die Schritte ungehemmt herunter, kann der genervte Nachbar den ursprünglichen Zustand verlangen (BayOblG Az.: 2 Z BR 113/93).

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