Bauliche Veränderungen:Garten

In der Konsequenz legen die Gerichte auch strenge Maßstäbe bei Veränderungen im Gartenbereich an.

Neue Terrasse

So befand das OLG Zweibrücken, ein Wohnungseigentümer dürfe nicht ohne weiteres eine Terrasse anlegen (Az.: 3 W 69/99).

Verglasung

Das OLG Karlsruhe verlangte, dass die Verglasung eines Terrassenfreisitzes (Az.: 14 Wx 45/00) beseitigt werden müsse.

Neue Platten

Im Interesse der Nachbarn urteilte auch das OLG Hamburg, das die vollflächige Belegung eines rückwärtigen Gartenteils mit Terrassenplatten aus Marmor (Az.: 2 Wx 45/99) untersagte.

Als großzügiger erwies sich in jüngerer Zeit allein das Landgericht Wuppertal. Die Richter meinten, die Pflasterung einer früheren Grünfläche sei zulässig, da in diesen Fällen der Gesamteindruck des Grundstücks nur geringfügig verändert werde (Az.: 6 T 689/00).

Gewächshaus

Das Landgericht Berlin schließlich sah den Bau eines massiven Gewächshauses als unzulässig an (Az.: 85 T 91/00).

Wäschespinne

Zur beweglichen Wäschespinne hatte das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschieden, diese dürfe ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft aufgestellt werden. Schließlich führe sie zu keiner optischen Beeinträchtigung des Grundstücks (Az.: 3 W 198/99).

© N/A - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: