Bauliche Veränderungen:Beschränkter Hausherr

Der Wohnungs-Eigentümer mit Umbauplänen braucht oft das Ja-Wort der restlichen Eigentümer.

Wer nach langer Zeit als Mieter eine Eigentumswohnung bezieht, mag dies zunächst als Befreiung empfinden: Endlich Herr im eigenen Haus. Doch wenn es um bauliche Veränderungen geht, fühlt sich mancher Eigentümer schnell wieder als Mieter in den eigenen vier Wänden.

Denn er kann mit seiner Wohnung nicht nach Belieben verfahren, sondern ist in vielen Dingen an die Zustimmung der übrigen Eigentümer in seiner Wohnanlage gebunden. Oft landen solche Fälle vor Gericht. Dabei wird vom Mauerdurchbruch über die Terrassen- und Gartengestaltung bis hin zur Montage einer Satelliten-Schüssel über vieles gestritten.

(sueddeutsche.de/ dpa)

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