Bauinsolvenz:Schutz vor Pleitefirmen

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Nur wenige Immobilienkäufer sichern sich ab gegen Konkurs der Bauträger.

Rita Lauter

Familie M. aus München traute ihren Augen nicht: Nicht nur, dass die Baufirma, die das Haus mit den Eigentumswohnungen errichtete, pleite ging und sich die Fertigstellung verteuerte und verzögerte - der Geschäftsführer behielt auch noch zwei Wohnungen in dem Haus und bezahlte sein Wohngeld nicht.

Gemeinsam mit den anderen Eigentümern musste Familie M. während der langen Frist bis zur Zwangsversteigerung den Anteil des Pleitiers berappen. Ein Schlag ins Gesicht aber war, dass eben jener windige Unternehmer gleich die nächste Firma gründete, ohne dass er seine alten Schulden zurückzahlen musste. Wohlweislich hatte er als GmbH agiert - sein Privatvermögen war sicher. Kein seltener Fall.

Private Quellen anzapfen

Dabei gäbe es theoretisch einen Weg, an das Privatvermögen heranzukommen - das Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen von 1909 macht's möglich.

Zumindest, wenn man dem Bauträger nachweisen kann, dass er die Bauabschnittsraten des Wohnungskäufers nicht zweckbestimmt eingesetzt, sondern damit andere Finanzlöcher gestopft hat. Dann haften Geschäftsführer und Prokurist persönlich. Praktisch ist dieser Nachweis allerdings kaum zu erbringen.

Pleite-Tendenz steigend

Aber es gibt Möglichkeiten, sich im Voraus vor Pleiten des Bauträgers abzusichern, denn leider sind diese nicht selten. Die AG Verbraucherschutz (agv) in Berlin stellte fest, dass im Westen Deutschlands vier und im Osten acht Prozent Häuslebauer oder Neubauwohnungskäufer mit einem Konkurs des Bauträgers konfrontiert werden.

Allein in den letzten beiden Jahre gingen in Deutschland 15.000 Bauträger in Konkurs. In Bayern gab es im vergangenen Jahr 243 Insolvenzen von Bauträgern und allein im ersten Halbjahr 2001 bereits 187 - Tendenz steigend.

Betroffen sind sowohl Arbeitnehmer als auch Immobilienkäufer, die eine Wohnung vom "Plan weg" kauften.

Gesetzlicher Pleite-Schutz fehlt

Die Risiken sind vielfältig: Viele der Käufer stehen plötzlich vor einem halbfertigen Haus auf einem fremden Grundstück, für dessen Fertigstellung sie dann selbst und zu höheren Kosten sorgen müssen.Gewährleistungsansprüche fallen zwar nicht ganz flach, sind aber schwierig einzuklagen.

Oder die Bank des pleite gegangenen Bauträgers lässt in aller Ruhe den Bauherren das Objekt fertig stellen - um es dann zur Entschuldung zwangszuversteigern, da das Grundstück ja die Sicherheit des Bauträgers ihr gegenüber darstellt.

Einen gesetzlichen Schutz vor Pleiten gibt es nicht, so Peter Pirovits vom Bauherrenschutzbund in Berlin. Zwar kann der Bauherr nach Schuldrecht den Vertrag mit dem Bauträger lösen, doch dann erhält er maximal die Insolvenzquote seiner bereits gezahlten Raten zurück.

Sicherheiten einbauen

Die größten Risiken kann man aber vermeiden: Zuallererst, indem man den Bauträger mit Bedacht auswählt.

Kopfschüttelnd müssen Verbraucherschützer und Baurechtler nämlich immer wieder feststellen: Die Entscheidung für die richtige elektrische Zahnbürste fällen die Deutschen sorgfältiger als die für den richtigen Baupartner - und dabei macht doch die Eigentumswohnung das 3000- fache des Preises einer guten motorbetriebenen Zahnbürste aus.

Deshalb sind Wohnungskaufwillige gut beraten, sich Referenzobjekte und Namen von ehemaligen Bauherren geben zu lassen.

Bevor Bauabschnittsraten geleistet werden, sollte regelmäßig der Bautenstand überprüft werden, am besten mit Hilfe eines Experten.

Zusätzlich ist es sinnvoll, auf einer Bankbürgschaft des Bauträgers zu bestehen. Die Bank des Bauträgers sichert dem Käufer im Konkursfall die Rückzahlung bisher gezahlter Bauabschnittsraten zu. Dass die Banken sich gut überlegen, welchem Unternehmen sie eine Bürgschaft geben, ist klar. Entsprechend finanziell auf Herz und Nieren geprüft ist die Firma, die dann auch eine erhält.

Ganz sicher geht, wer auf eine Konkursversicherung des Bauträgers dringt. In anderen europäischen Ländern längst vorgeschrieben, wird diese Versicherung in Deutschland auch nur vor zwei ausländischen Firmen angeboten. Sie schließt eine hundertprozentige Fertigstellungsgarantie und Gewährleistung auf fünf Jahre im Konkursfall des Bauträgers ein.

Die Versicherungsprämie, die bei rund 1,5 Prozent der Bausumme liegt, übernimmt der Bauträger. Die Versicherung untersucht vorher natürlich genauestens die Bonität des Bauträgers.

Daran scheitern derzeit immerhin 50 Prozent der Antragsteller. Die bestandene Überprüfung kann wie eine Art Gütesiegel verstanden werden.

Einige Hypothekenbanken machen den Abschluss dieser Versicherung inzwischen zur Bedingung für Kredite.

Die Verbraucherschützer fordern, sie auch in Deutschland zur Pflicht zu machen. Ansonsten, so Pirovits, "bezahlen die Bauherren weiter die Insolvenz der Bauträger mit".

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