Bauabzugssteuer:Neue Steuerpflichten für Vermieter

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Vermieter müssen ab 1.1.2002 Steuern eintreiben für das Finanzamt.

Andrea Nasemann

(SZ vom 7.12.2001) Während der Wirtschaft in Deutschland eine Rezession droht, hat Schwarzarbeit Hochkonjunktur, zumindest wenn man den Zahlen des österreichischen Ökonomen und Professors an der Universität Linz, Friedrich Schneider, glauben kann.

Er hat nach den Ergebnissen einer wissenschaftlichen Studie für das Jahr 2000 errechnet, dass mehr als 640 Milliarden Mark (rund 327 Milliarden Euro) durch unrechtmäßige Gewerbeausübung am Staat vorbei erzielt wurde. Die Zahl der Vollzeit-Schwarzarbeiter habe 2000 erstmals die Fünf-Millionen-Grenze überschritten.

Definition der Schwarzabeit

Fast die Hälfte der Schwarzarbeit in Deutschland entfällt aufs Bauen, Renovieren und Reparieren. Wann es sich um Schwarzarbeit handelt, erläutert das Schwarzarbeitsgesetz. Danach liegt Schwarzarbeit vor, wenn mit der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang Leistungsmissbrauch, unrechtmäßige Gewerbeausübung und/oder unerlaubte Handwerksausübung einhergehen.

Neues Zahlungsverfahren ab 1.1.2002

Doch der Schattenwirtschaft soll es jetzt an den Kragen gehen: Ein Schritt dazu ist das neue Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe, das vom 1. Januar 2002 an gelten soll.

Künftig muss danach jeder Auftraggeber einer Bauleistung 15 Prozent des Rechnungsbetrags einbehalten und direkt an das zuständige Finanzamt abführen.

Unter Bauleistung versteht das Einkommensteuergesetz alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen.

Ausgenommen sind Planungsleistungen von Architekten und Statikern. Sie unterliegen nur dann dem Steuerabzugsverfahren, wenn die Planung Nebenleistung einer Bauleistung ist.

Neues Gesetz schont kleine Vermieter

Von der Neuregelung betroffen sind auch private Vermieter für Baumaßnahmen an vermieteten Wohnungen, nicht jedoch am selbst genutzten Einfamilienhaus. Im Steueränderungsgesetz wurde noch zum Jahresende nachgebessert: Private Vermieter, die nicht mehr als zwei Objekte vermieten, sind nun von einem Steuerabzug ausgenommen.

Frist und Zuständigkeit

Der Auftraggeber muss künftig bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Monats, in dem die Gegenleistung erbracht wurde, bei dem für den leistenden Bauunternehmer zuständigen Finanzamt eine Steueranmeldung abgeben. Er muss deshalb zunächst prüfen, welches Finanzamt für den Leistenden zuständig ist.

Ausländische Baufirmen

Erstmals wurde jetzt auch für ausländische Unternehmen, die in Deutschland eine Leistung erbringen und deshalb ebenfalls der Steuerpflicht in Deutschland unterfallen können, die zentrale örtliche Zuständigkeit bestimmter Finanzämter festgelegt.

Grenzen der Bauabzugssteuer

Keinen Steuerabzug vornehmen muss der Auftraggeber dann, wenn die Zahlungen an dieselbe Baufirma 5000 Euro, beziehungsweise bei privaten Vermietern 15000 Euro, im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht übersteigen.

Rechen-Beispiel

Lässt also zum Beispiel ein Vermieter sein Sechsfamilienhaus renovieren und lautet die Rechnung des Bauunternehmers über 80.000 Euro zuzüglich 12.800 Euro Umsatzsteuer, darf der Vermieter nur 85 Prozent des Rechnungsbetrages einschließlich der Umsatzsteuer, also 78.880 Euro, überweisen.

Vermieter-Verband kritisiert neues Gesetz

Michael Mönig, Hauptgeschäftsführer des Eigentümerverbandes Haus & Grund Nordrhein und Westfalen, sieht jetzt einen erheblichen Verwaltungsaufwand auf Immobilienbesitzer zukommen. "Viele Eigentümer kennen das neue Gesetz nicht und laufen Gefahr, in die Haftung genommen zu werden", fürchtet Mönig.

In der Tat haftet der Empfänger der Bauleistung künftig dann, wenn er den Steuerabzug nicht oder zu niedrig vorgenommen hat. Dafür kann er, soweit eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, mit einer Geldbuße bis zu 25000 Euro belegt werden.

Freistellung möglich

Dieser Gefahr entgeht der Auftraggeber, wenn er sich von dem Unternehmen eine gültige Freistellungsbescheinigung des Finanzamts vorlegen lässt. Diese Bescheinigungen können Unternehmen beim zuständigen Finanzamt beantragen. Sie werden für drei Jahre erteilt, wenn der Unternehmer bislang zuverlässig seine steuerlichen Pflichten erfüllt hat.

Mönig fürchtet nun, dass vor allem junge, aber auch wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen Schwierigkeiten bekommen könnten, eine solche Freistellungsbescheinigung zu erhalten. Schließlich trifft den Auftraggeber noch ein zusätzliches Haftungsrisiko, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt war, dass die Bescheinigung durch unlautere Mittel oder falsche Angaben erwirkt wurde.

Rat

"Jeder private Wohnungsvermieter sollte sich deshalb vom 1.Januar an bei Bau- und Reparaturarbeiten diese Freistellungsbescheinigung von seinem Handwerker im Original vorlegen lassen. Er hat auch die Möglichkeit, sich die Richtigkeit der Freistellungsbescheinigung von dem betreffenden Finanzamt bestätigen zu lassen", empfiehlt Mönig.

Auch Bernhard Riedl vom Verband privater Bauherren in München rät Bauherren zu größter Sorgfalt. Schließlich hat der Steuerabzug letztlich aber doch noch ein Gutes: Die Baukosten an der vermieteten Immobilie werden dann als Betriebsausgaben in voller Höhe anerkannt.

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