Schatten-Dasein
Richter verlangen einen Sonnen- und Sichtschutz, der sich so unauffälig wie möglich an Haus und Fassade anpasst: Eine Mieterin wollte auf ihrem Balkon ungestört sein und installierte eine Schiene, an der sie einen schweren Kunststoffvorhang aufhängte. Das gefiel dem Vermieter nicht. Urteil: Eine solche Balkonverhüllung ist tatsächlich nicht gestattet, wie das Amtsgericht Münster entschied (Aktenzeichen 48 C 2357/01).
Markisen mit Verlaub
Mieter dürfen an ihrem Balkon keine Verglasungen oder Markisen auf eigene Faust anbringen. Dabei handelt es sich um eine bauliche Veränderung, so ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts in München (Az.: 2 Z BR 123/97 und 2 Z BR 34/95).
Solche baulichen Veränderungen seien ohne Genehmigung des Hauseigentümers nicht zulässig.
Formen des Schattens
Ein Sonnenschirm verbraucht Bodenfläche und geht mit dem stärkeren Wind mit. Ein Markise nimmt keinen Platz weg, kostet aber viel Geld.
Ein bezahlbarer Sonnenschutz ohne Platzverschwendung: Ein Sonnensegel zieht sich zusammen oder auseinander an zwei Drahtseilen, die sich über Brüstung und Decke spannen.