Bad-Spezial:Sprung in der Schüssel

Wer zahlt die Spuren der Vergangenheit?

Die Zeit hinterlässt Spuren in einer Badewanne aus Emaille und stiehlt mit jedem Tag etwas Glanz und trübt das Weiß. Richter sind sich einig: Das ist Bade-Altag, dem Mieter nicht angelastet werden darf.

Rutscht dem Mieter aber das Nagellackfläschen aus der Hand in die Wanne und Emaille platzt ab, muss der Mieter den Schaden wiedergutmachen. Das Alter der Wanne mindert jedoch die Schadenssumme: Ein 20-jährige Wanne ist nur noch 60% des Neupreis' wert. Der Mieter muss auch den Sprung in der Schüssel zahlen, wenn das Becken den Reinfall nicht standhalten konnte.

Zur normalen Abnutzung zählt auch, wenn die Fugen zwischen den Fliesen sich verdunkeln. Der Mieter muss die Fugen nicht erneuern.

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