Automobil-Leasing:Privat fehlt der Steuervorteil

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Kfz-Leasing ist nicht nur die bekannteste, sondern auch die häufigste Leasingart - und der einzige Bereich, der Privatkunden in nennenswerter Weise betrifft.

Matthias Autenrieth

Wenn Privatkunden sich mit dem Thema Leasing beschäftigen, geht es für sie vor allem um die Frage, wie sie ihr Auto finanzieren sollen: Bar, per Kredit oder doch besser per Leasingvertrag?

(Foto: Foto: iStockphoto)

Interessant ist das Leasing für Privatpersonen nach Ansicht von Experten dabei vor allem aus zwei Gründen. Zum einen haben sie als Leasingnehmer alle paar Jahre die Möglichkeit, ohne großen Aufwand Automodell oder auch Marke zu wechseln, zum anderen müssen sie - im Vergleich zur Kreditfinanzierung - deutlich geringere Monatsraten berappen.

Am Ende der Vertragslaufzeit ist die geringere Monatsrate dann aber auch einer der Nachteile eines Leasingsvertrages gegenüber dem Autokredit: Während der Kunde nämlich bei einem kreditfinanzierten Kauf nach Zahlung der letzte Rate Eigentümer des Fahrzeugs, steht er beim Leasing nach Vertragsende mit leeren Händen da.

Zwar hat er nach Abschluss der Laufzeit bei bestimmten Verträgen das Recht, das Fahrzeug zu erwerben, dafür muss er aber teilweise nochmals tief in die Tasche greifen.

Zu einer Nachzahlung kann es allerdings auch kommen, ohne dass der Leasingnehmer hinterher ein Auto besitzt.

Kfz-Leasing gibt es nämlich in zwei verschiedenen Varianten. Bei den sogenannten Restwertverträgen wird bei Abschluss des Vertrages festgelegt, wie viel der Wagen nach Vertragsende noch wert ist. Unter anderem auf dieser Grundlage erfolgt dann die Ratenberechnung.

Achtung, Nachzahlung!

Stellt sich bei Vertragsende heraus, dass das Fahrzeug einen höheren Wert als den prognostizierten hat, bekommt der Leasingnehmer eine Erstattung. Im umgekehrten Fall aber - das Auto ist weniger wert als ursprünglich veranschlagt -, muss er eine Nachzahlung leisten.

Nach Einschätzung der meisten Experten kommt häufiger vor, dass die Leasingnehmer am Ende nochmals etwas drauflegen müssen, als dass sie vom Leasingunternehmen Geld zurückerhalten.

"Wenn es ein Leasing-Vertrag sein soll, dann sollte sich der Privatkunde für das Kilometerleasing entscheiden", rät denn auch die Juristin Simone Mühe von der Verbraucherzentrale Bayern. Bei dieser Vertragsvariante darf der Leasingnehmer eine vorher festgelegte Anzahl an Kilometern fahren.

Zwar gilt auch hier: Bei geringerer Kilometerleistung gibt es eine Erstattung, bei Mehrkilometern droht eine Nachzahlung. "Bei dieser Variante liegt es dann in den Händen des Leasingnehmers, ob er die Vorgaben einhält, oder ob er Mehrkosten, die er aber berechnen kann, in Kauf nimmt", so Mühe.

Alternative Finanzierungsform meist günstiger

Im Vorfeld gilt es allerdings darauf zu achten, dass tatsächlich eine Entschädigung im Vertrag vorgesehen ist, die nach Möglichkeit die gleiche Höhe pro Kilometer haben sollte wie die mögliche "Strafzahlung".

Aber auch beim Kilometerleasing verweisen die Verbraucherschützer darauf, dass für Privatkunden eine alternative Finanzierungsform meist günstiger ist.

Dass sich eine zunehmend größer werdende Zahl an Geschäftskunden für das Kfz-Leasing entscheidet, steht dazu nicht im Widerspruch - und bedeutet auch nicht, dass diese Geld zu verschenken hätten. Denn diese Kundengruppe profitiert unter anderem von bilanz- und steuerrechtlichen Vorteilen, die für Privatpersonen nicht von Belang sind.

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