Anti-Diskriminierungsgesetz:Schon vor dem Aus?

Das neue Gesetz verlangt, dass niemand bei Vertragsabschlüssen benachteiligt werden darf.

Andrea Nasemann

(SZ vom 03.05.2002) Die Beratungen über das von der Bundesregierung geplante Antidiskriminierungsgesetz sind ins Stocken geraten.

Das Gesetz soll eine EU-Richtlinie umsetzen, die verlangt, dass niemand beim Abschluss von Verträgen benachteiligt werden darf.

Widerstand der Vermieter

Der Gesetzentwurf stößt vor allem bei Wohnungsunternehmen und Haus- und Grundbesitzervereinen auf massiven Widerstand. Sie befürchten, dass Vermieter gezwungen wären, gegen ihren Willen Verträge mit Mietern abzuschließen.

Standpunkt der Regierung

Spekulationen von Focus und Haus& Grund Deutschland, wonach das Antidiskriminierungsgesetz offensichtlich gestoppt worden sei, tritt Alfred Hartenbach, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, aber entgegen.

Differenzen mit dem Koalitionspartner gebe es nur noch bei der Frage, ob man eine Benachteiligung wegen der Religion aus dem Entwurf streicht, wofür die SPD plädiert. "Wir würden andernfalls alle Religionsgemeinschaften, soweit sie Verträge öffentlich anbieten, in große Schwierigkeiten bringen", sagt Hartenbach. Daran allerdings werde das Gesetz nicht scheitern. Es sei jetzt nur noch die Frage, ob das Gesetz noch vor der Bundestagswahl verabschiedet wird. Darüber soll in Kürze entschieden werden.

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