Amtsgerichts-Urteil:Putzen kann Miete mindern

Mieter dürfen eine Monatszahlung reduzieren, wenn sie nach Modernisierungsarbeiten durch den Vermieter viel Arbeit mit dem Säubern der Wohnung haben.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg hervor, auf das der Mieterverein der Hansestadt hinweist (Az.: 48 C 230/06).

In dem Fall hatte eine Mieterin von einer Mietzahlung 100 Euro abgezogen, weil sich beim Abschlagen alter Fliesen im Badezimmer durch vom Vermieter bestellte Handwerker in der ganzen Wohnung Staub verteilt hatte.

Nach Darstellung des Mietervereins machte die Frau geltend, sie habe für die Reinigung der Wohnung zehn Stunden benötigt. Den Satz von zehn Euro pro Arbeitsstunde fanden die Richter angemessen. Denn die Mieterin habe mit Fotos ausreichend belegt, dass sie Fußböden säubern, Fliesen scheuern und selbst im Schrank aufbewahrtes Geschirr habe nachspülen müssen.

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