Ärgernis Fahrräder und Kinderwagen:Das Treppenhaus gehört allen

Lesezeit: 2 min

Im Hausflur versperren Kinderwagen den Weg, im ersten Stock hat jemand einen Schuhschrank aufgestellt, auf dem weiteren Weg verzieren Blumen das Treppenhaus: Solche Fälle sind häufig Anlass für Streit unter Nachbarn.

Die Grundregel lautet: Ein Recht auf eine besondere Nutzung der Gemeinschaftsfläche haben Mieter nicht. So strikt, dass jeder Kinderwagen aus dem Flur verbannt werden müsste, ist das Recht aber auch nicht.

"Das Treppenhaus steht allen Mietern gleichermaßen zur Verfügung", sagt Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes in Berlin. Aus diesem Grundsatz folge, dass normalerweise keine Fahrräder in den Hausflur gestellt werden dürfen. "Das muss niemand akzeptieren, dass man sich erst an einem Fahrrad vorbeidrücken muss."

Strittiges Mobiliar

Etwas anderes gelte aber für Kinderwagen und Geh-Hilfen, erläutert Ropertz. Diese dürften Mieter in der Regel im Hausflur abstellen - auch hier gelte aber, dass für andere Mieter noch Platz bleiben muss, gut in ihre Wohnung zu gelangen. "Im Zweifel muss man die Interessen der Beteiligten gegeneinander abwägen."

An einem Beispiel erklärt Ropertz, was das heißen kann: Wenn eine Mutter mit ihren Kindern und dem Einkauf in ein höheres Stockwerk muss, dann könne sie für eine gewisse Zeit das Verständnis der anderen Mieter erwarten, wenn sie einen Kinderwagen im Treppenhaus abstellt. Wenn es aber einen Fahrstuhl gibt, dann habe sie eher kein Recht, den Wagen im Eingangsbereich abzustellen.

Möbel haben nach Ropertz' Worten im Treppenhaus grundsätzlich nichts zu suchen. Aber auch hierbei gebe es Ausnahmen: Wenn ein Vermieter es jahrelang duldet, dass ein Mieter im obersten Stockwerk einen Schrank aufstellt, dann könne diese Nutzung zulässig sein.

"Ein häufiger Streitpunkt ist auch die Überdekoration mit Blumentöpfen im gemeinsam genutzten Bereich", sagt der Rechtsanwalt Peter Jürgens. Er vertritt den Interessenverband Mieterschutz in Hannover.

Laut Jürgens muss meist der Vermieter eingeschaltet werden, wenn sich zwei Mieter streiten. Der Grund: Wenn jemand das Treppenhaus über Gebühr in Anspruch nimmt, habe zunächst der Vermieter einen Anspruch auf Entfernung der störenden Gegenstände.

Nach Jürgens' Worten können sich Mieter nur innerhalb der eigenen Wohnung frei nach ihrem Geschmack entfalten. Auch auf Plakate an der Wohnungstür dürften Mieter nicht bestehen, wenn es Widerspruch von anderen gibt. "Ich würde raten: im Zweifelsfall lieber weglassen."

Heftige Verstöße dokumentieren

Solche Zweifelsfragen könne der Vermieter durch eine Hausordnung lösen, sagt der Geschäftsführer des Eigentümervereins Haus & Grund Deutschland in Berlin, Kai H. Warnecke. Wenn die Regeln der Hausordnung in den Mietvertrag aufgenommen werden, bestehe für alle Mieter Klarheit, was erlaubt ist und was nicht. Keinesfalls dürften Mieter aber daraus, dass bestimmte Dinge nicht ausdrücklich durch die Hausordnung verboten sind, den Schluss ziehen, sie seien erlaubt.

Warnecke rät Mietern, die sich durch ihren Nachbarn gestört fühlen, gravierende Verstöße zu dokumentieren. Letztlich müsse schließlich der Vermieter des störenden Mieters durchsetzen, dass dieser sich an die Regeln hält.

Doch der Vermieter, der sich in vielen Fällen nur selten im Haus aufhält, habe kaum Möglichkeiten das Fehlverhalten etwa vor Gericht zu beweisen. "Es geht natürlich nicht um eine gegenseitige Überwachung. Aber wenn es ein schlimmes Fehlverhalten gibt, sollte ich das aufschreiben", sagt Warnecke.

© sueddeutsche.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: