Abwesenheit:Auf und davon

Packen, verschwinden und nach Monaten heimkommen? Kein Problem, denn ein Bekannter kann zwischenzeitlich in die Mietwohnung einziehen ohne Ja-Wort des Vermieters.

Viele Firmen versuchen die schlechte Wirtschaftslage zu verbessern, in dem sie ihren Mitarbeitern eine befristete Auszeit anbieten.

Der Vermieter darf nichts sagen, wenn sich sein Mieter für Monate verabschiedet. (Foto: Foto: Photodisc)

Immer mehr Angestellte nehmen das Angebot an und nutzen die frei gewordene Zeit für eine längst geplante Weltreise oder einen Aufenthalt im Ausland.

Was passiert aber mit der Mietwohnung in der Zwischenzeit? Ist die längere Abwesenheit ein Kündigungsgrund für den Vermieter?

Grundsätzlich gilt:

Der Mieter ist nicht verpflichtet, ständig in der Wohnung zu leben. Zieht er für eine längere Zeit die Tür hinter sich ins Schloss, verstößt er nicht gegen den Mietvertrag.

Gründe für die Abwesenheit:

auswärtige berufliche Verpflichtung,

Auslandsaufenthalt,

Wehrdienst,

Kur,

Krankenhausaufenthalt,

langer Urlaub,

im Süden überwintern.

Der Mieter muss seine Obhutspflichen erfüllen:

Mindestmaß heizen und lüften.

Rohre dürfen nicht einfrieren.

Es reicht, wenn Freunde oder Nachbarn in gewissen Zeitabständen nach dem Rechten sehen.

Teilen Mietvertrag oder Hausordnung den Mieter ein zum Schnee fegen oder Hausflur putzen, muss der Mieter einen Vertreter für seine Pflichten finden. Auch Miete und Nebenkosten muss er trotz Abwesenheit weiterhin zahlen.

Schlüsselfrage

Der Vermieter hat kein Recht auf einen Schlüssel. Vermieter, Hausverwalter oder Nachbar müssen den Aufenthaltsort des Schlüssels kennen. Weiß keiner Bescheid, macht sich der Mieter schadenersatzpflichtig: Frieren zum Beispiel im Winter die Rohre ein, muss der Mieter den Schaden zahlen.

Neuer Bewohner

Ein Verwandter oder Bekannter darf in der Zwischenzeit einziehen, um die Wohnung zu betreuen. Der Mieter benötigt keine Erlaubnis vom Vermieter, weil es sich in diesem Fall nicht um einen Untermieter handelt.

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