Meistens geht es mit einem ersten Kredit los, dann folgen weitere, und irgendwann wird es zu viel. Immer mehr Menschen haben so hohe Schulden, dass sie sie nicht mehr aus eigener Kraft zurückzahlen können. In Deutschland sind 3,5 Millionen Haushalte überschuldet, schätzen Verbraucherschützer.
Die meisten sind in Gelddingen unerfahren - in die Überschuldung geraten sie aber in der Regel durch ein unerwartetes Ereignis: Arbeitslosigkeit, vielleicht noch die Trennung vom Partner. Das ergeben Studien und die Erfahrungen der Schuldenberater. Der Weg aus den Schulden ist für diese Haushalte dann schwierig; letzter Ausweg ist oft die Privatinsolvenz. Allein im ersten Halbjahr ist deren Zahl um 40 Prozent gestiegen. Die Kreditauskunftei Creditreform rechnet für 2006 mit bis zu 140.000 Privatinsolvenzen, nach 88.720 im Vorjahr.
Ein Jahr Wartezeit für Beratung
Dass unvorhergesehene Ereignisse so oft zur Insolvenz führen, hat auch mit fehlender Beratung zu tun. "Viele kommen erst dann, wenn es sehr spät ist", sagt Erika Schilz, Schuldnerberaterin bei der Stadt München.
Das Problem wird dadurch verschärft, dass die Wartezeiten bei den Beratungsstellen extrem lang sind - mitunter ein Jahr. Deswegen ist Eigeninitiative nötig. "Frühzeitig anmelden und zusätzlich gleich mit der Bank verhandeln, bevor der Kredit gekündigt und der Gerichtsvollzieher geschickt wird", rät Petra Locher von der Verbraucherzentrale Stuttgart.
Ist der Schuldner zwei Raten im Rückstand, kann die Bank kündigen. "Man sollte unbedingt signalisieren, dass man den Kredit abstottern will." Häufig zeigten sich Banken dann gesprächsbereit und reduzierten etwa die monatliche Rate. "Man sollte aber darauf achten, dass man zumindest ein Stück weit den Kredit auch bei einer niedrigeren Rate tilgt", sagt Locher - denn sonst sinken die Chancen, schnell schuldenfrei zu werden.
Privatinsolvenz
Scheitern alle Versuche, sich mit den Gläubigern zu einigen, bleibt als Ausweg die Privatinsolvenz. Dabei ist zuerst ein gerichtlicher Vergleich vorgesehen. Danach wird ein Treuhänder eingesetzt, der über eine Zeit von sechs Jahren alle pfändbaren Anteile des Einkommens an die Gläubiger verteilt. Ledige dürfen knapp 1000 Euro behalten, bei Familien ist es mehr.
Danach werden die restlichen Schulden erlassen. Mittellosen Schuldnern werden die Gerichtskosten von 2500 bis 3000 Euro gestundet. Deswegen ist das Verfahren in der Kritik; derzeit wird an einer Neuregelung bei Verfahren gearbeitet, bei denen bei den Schuldnern selbst durch Pfändung nichts mehr zu holen ist.