9. Frage:Wann müssen Türen, Fenster und Heizkörper lackiert werden?

Die zehn häufigsten Fragen zum Thema Schönheitsreparaturen.

In der Theorie gelten für Türen, Fenster und Heizkörper die gleichen drei-, fünf- und siebenjährigen Renovierungsfristen. Die Konspequenz daraus wäre, dass eine Küchentür alle drei Jahre gelackt werden müsste. Das ist nach Meinung der Gerichte aber "abwegig". Deshalb müssen an Fenster, Türen und Heizungen Mieter und Vermieter entscheiden, ob Malerarbeiten erforderlich sind.

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