2007:Immobilien vererben wird viel teurer

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2007 dürften Immobilienerben stärker zur Kasse gebeten werden. Fachleute rechnen damit, dass die großzügige Steuerregelung für Immobilien schon bald von einer verschärften Gesetzeslage abgelöst wird.

Wer es rechtzeitig schaffe, seinen Nachkommen Vermögen noch kostengünstig zu übertragen, könne Steuern sparen, erklärt Wolfgang Wawro vom Deutschen Steuerberaterverband.

Von 2007 wird es wohl teuerer: Immobilien verschenken und vererben. (Foto: Foto: sueddeutsche.de)

Sein Tipp: Um einer voraussichtlich drastischen Verteuerung entgegenzusteuern, sollte man die kommenden Wochen bis zum Jahreswechsel nutzen, sich beraten lassen und gegebenenfalls Schenkungen und Übertragungen noch steuervergünstigt unter Dach und Fach bringen.

Sonst müssten die Erben von morgen vielleicht hohe Schulden machen, um die Erbschaftssteuer zahlen zu können. Eltern können Kindern derzeit auch noch günstig Bargeld für den Hauskauf zuschießen. Auch wer per Testament schon festgelegt hat, dass eine Immobilie an die Nachkommen geht, sollte sich Gedanken über eine erhöhte Erbschaftssteuer machen.

"Billiger wird's 2007 garantiert nicht", betont auch Jan Bittler, Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV). Momentan gilt noch folgender Vorteil: Wer eine Eigentumswohnung, ein Grundstück, Haus oder eine Villa erbt, muss deutlich weniger Steuern zahlen als jemand, der dieselben Werte beispielsweise in Bargeld hinterlassen bekommt.

Während Geld, Wertpapiere, Aktien und anderes Vermögen zu 100 Prozent versteuert werden müssen, werden Immobilien meist nur mit etwa 50 oder 60 Prozent ihres Verkehrswertes angesetzt.

Damit die Ungleichbehandlung ein Ende hat, wurde das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen. Dort ist die Regelung schon seit 2002 auf dem Prüfstand. Zuerst sollte noch bis Jahresende ein Urteil verkündet werden. Jetzt dürfte es Januar oder Februar 2007 kommen, ist Wawro überzeugt. Ob einen Monat früher oder später - alle Fachleute rechnen fest mit dem Aus für die günstige Regelung. Damit wäre der Weg für ein schärferes Erbschaftssteuergesetz frei. Entsprechende Pläne werden schon lange diskutiert.

Jörg Passau, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht, rechnet damit, dass Immobilien steuerlich künftig um 20, 30 Prozent höher bewertet werden. Für so manchen Nachkommen könnte das zum Schock werden: Derzeit wird für eine Immobilie im Verkehrswert von einer halben Million Euro eine Steuerlast von 3.150 Euro fällig. Läge die Besteuerung bei 80 Prozent, müsste der Erbe (Steuerklasse 1) für das gleiche Haus 21.450 Euro an den Fiskus zahlen, bei einer 100-prozentigen Versteuerung gar 44.250 Euro, rechnet der Kieler Steuerberater vor.

Bittler warnt jedoch vor falscher Panik: Nur die Privatleute seien womöglich unter Druck , die viel zu vermachen haben, zwei Objekte und mehr besitzen, Mehrfamilien- und Mietshäuser oder eine Immobilie in Top-Lage. "Wer mehr als eine Million Euro bewertbares Vermögen hat, müsste bald handeln", erläutert der Erbrechtsspezialist.

Auch Kinderlose, die Vermögen ihren Nichten oder Neffen vermachen wollen, sollten sich dringend beraten lassen, rät Wawro. Keine Eile ist dagegen für Familien mit zwei Sprösslingen geboten, die ein Einfamilienhäuschen oder eine Eigentumswohnung besitzen.

Die derzeit günstige Lage können selbst die noch auf den letzten Drücker nutzen, die gar keine Immobilie besitzen, aber viel Bargeld zum günstigen Immobilientarif an die Kinder übertragen wollen. Das kann über eine mittelbare Schenkung funktionieren: Eltern übertragen dabei dem Nachwuchs Geld mit der Auflage, davon ein konkret benanntes Domizil zu kaufen. Dann wird das Kapital mit dem Hauswert angesetzt, also mit bis zu 50 Prozent Abschlag. Eine vorherige Beratung sei aber besonders wichtig.

Eine Schenkung könne auch immer an weitere Vorgaben geknüpft werden, so dass der Schenkende nicht alle Ansprüche aufgibt.

© AP - Berrit Gräber - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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