Urteil:Abmahnanwalt zu Gefängnisstrafe verurteilt

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Der Münchner Rechtsanwalt Gravenreuth gilt als Verursacher des Abmahn-Unwesens. Jetzt verurteilte ihn das Berliner Landgericht in zweiter Instanz zu einer Freiheitsstrafe.

Das Landgericht Berlin hat am Mittwoch das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten bestätigt, das den Münchner Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt hatte.

Die Website Günter Freiherr von Gravenreuths (Foto: Screenshot: sueddeutsche.de)

Wie der Tagesspiegel berichtet, bildete das Landgericht Berlin eine höhere Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung von einem Jahr und zwei Monaten, da Gravenreuth schon mehrere Bewährungsstrafen erhalten hatte. Der Anwalt wurde bereits wegen der Veruntreuung von Mandantengeldern und Urkundenfälschung verurteilt. Gravenreuth kündigte eine Revision des Urteils an.

Anwalt Gravenreuth hatte die Berliner Tageszeitung taz im Mai 2006 abgemahnt, weil er angeblich unbestellt eine Bestätigungs-E-Mail für den taz-Newsletter erhalten hatte. Das Landgericht Berlin erwirkte daraufhin auf Antrag Gravenreuths eine einstweilige Verfügung gegen die Zeitung. Zugunsten des Anwalts wurde ein dreistelliger Euro-Betrag festgesetzt, den die Zeitung am 30. Juni 2006 zahlte. Kurze Zeit später pfändete Gravenreuth die Domain der taz (www.taz.de) und behauptete, noch keine Zahlung erhalten zu haben.

Die taz legte daraufhin Widerspruch ein. Dennoch versuchte Gravenreuth die Domain zu verwerten, so plante er deren Versteigerung. Daran hinderte ihn erst eine einstweilige Verfügung. Die Zeitung erstattete nun selbst Strafanzeige - wegen versuchten Betrugs: Gravenreuth habe wahrheitswidrig dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass noch nicht gezahlt worden sei.

Daraufhin durchsuchte die Münchner Polizei die Kanzlei des Anwalts und fand ein Fax der taz an Gravenreuth, dessen Eingang er bis dahin bestritten hatte. Ein Berliner Amtsgericht verurteilte daraufhin Gravenreuth wegen versuchten Betruges zum Nachteil der taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe.

Rechtsanwalt Gravenreuth ist in der deutschen IT-Szene wegen zahlreicher Abmahnungen berühmt und berüchtigt. So erhielten Jugendliche, die in privaten Kleinanzeigen Computerspiele tauschen wollten, Briefe vermeintlicher Schülerinnen. Gingen die Angeschriebenen auf die Bitte um Software-Tausch ein, wurde sie wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht abgemahnt oder auch angezeigt. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit waren Serien-Abmahnungen im Bereich des Markenrechts.

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