Ticketverkauf im Internet:Teure Karten

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Dürfen Fußballvereine den Tickethandel im Internet verbieten - oder ist ein Zweitverkauf mit hohen Gebühren erlaubt? Ein aktueller Fall hat gravierende Folgen für die gesamte Liga.

Der Streit um den Weiterverkauf von Tickets für Bundesliga-Fußballspiele geht in die nächste Runde. Nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Essen muss Schalke 04 hinnehmen, dass Karten über eine vom Verein nicht autorisierte Internet-Plattform zu Geld gemacht werden. Der Club geht dagegen in Berufung. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) wird sich an den Prozesskosten beteiligen.

Dürfen Veranstalter von Sportereignissen oder Konzerten den Handel mit Karten verbieten? (Foto: Foto: Reuters)

Der Fall habe Bedeutung für die ganze Liga, betont DFL-Geschäftsführer Holger Hieronymus - der materielle Schaden halte sich für die Vereine zwar in Grenzen, doch durch hohe Ticketpreise leide das Image. Nun muss das Oberlandesgericht Hamm entscheiden. Neben Fußballclubs und Konzertveranstaltern dürften auch die Fans gespannt auf das Urteil aus Westfalen warten.

Zweitverkauf mit Extra-Margen

Im Kern steht die Frage: Dürfen Veranstalter von Sportereignissen oder Konzerten den Handel mit Karten verbieten - oder ist ein Zweitverkauf mit Extra-Margen erlaubt? Im aktuellen Fall geht es um die Plattform Seatwave, die die Betreiber als "Ticketmarktplatz für Fans" bezeichnen. Auch für Konzerte von Weltstars oder hochkarätige Fußballspiele könne man die teuren Karten lange im Voraus kaufen - und wenn es Terminprobleme gibt, über die Plattform wieder loswerden.

Diesen Standpunkt sollen Zahlen untermauern, die das britische Unternehmen im August 2008 bekanntgab: Demnach bieten 91 Prozent der Verkäufer weniger als zehn und 60 Prozent höchstens zwei Tickets an.

Schalke 04 wirft dem Betreiber dagegen vor, dass die Plattform dem Schwarzmarkthandel "Tür und Tor" öffne - "das ist nicht im Interesse der Fußballfans", sagt Geschäftsführer Peter Peters. Damit ist der Bundesligist nicht alleine: Auch diverse Konzertveranstalter wettern über den Zweitverkauf zu hohen Preisen.

Stichproben zeigen, dass gerade bei Top-Veranstaltungen etliche Verkäufer acht oder zehn Karten anbieten - nicht selten für das Doppelte des eigentlichen Preises. Daran verdient auch Seatwave: Der Käufer zahlt nach Angaben des Unternehmens bei Abschluss eines Geschäfts eine Gebühr von 15 Prozent des Preises, der Verkäufer legt weitere 10 Prozent oben drauf.

Das Geschäftsmodell hat Konjunktur: Bei Seatwave wurden 2008 rund 700 000 Eintrittskarten eingestellt. Die Plattform konkurriert mit Viagogo um den Titel des größten Online-Marktplatzes für Tickets - der Rivale listet derzeit nach eigenen Angaben eine Millionen Karten.

Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld

Auch über eBay wird manches Geschäft abgewickelt. Diesen florierenden Handel müssen Clubs und Konzertveranstalter möglicherweise hinnehmen: Das Landgericht Essen hat nun entschieden, dass Schalke 04 Tickets nicht mit der Begründung sperren darf, dass diese über ein Portal wie Seatwave erworben wurden.

Zudem darf der Bundesligist nicht mehr behaupten, dass die nicht über den Verein autorisierte Verkaufsstellen erworbenen Karten ihre Gültigkeit verlieren. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Das Gericht folgte damit einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Handel mit Tickets auf Internet-Plattformen (Az. I ZR 74/06 - bundesligakarten.de).

Der BGH hatte im September 2008 entschieden, dass zwar gewerbliche Händler nicht Eintrittskarten direkt beim Verein aufkaufen und dann zu deutlich höheren Preisen veräußern dürfen; den Handel mit Tickets von Privatpersonen könne man jedoch nicht verbieten - selbst wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Clubs ein Veräußerungsverbot enthielten.

© dpa, Christof Kerkmann - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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