Spurensuche bei Kinderpornos:Die Nadel im Datenhaufen

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Polizei und Staatsanwaltschaft haben auf ungewöhnliche Weise die Spur zu 322 Internet-Nutzern verfolgt, die für Kinderpornos bezahlt hatten.

Wer sich im Internet bewegt, hinterlässt Spuren. Jeder Abruf einer Website, jeder Klick auf Buttons, Bilder oder Links wird registriert, Verbindungsdaten gespeichert. Jedem Anschluss im Netz ist eine eindeutige Kennung zugeordnet, die sogenannte IP-Adresse.

Ein Fahnder des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt sitzt vor einem Computerschirm mit Kinderponos (Foto: Foto: dpa)

Surft man eine Seite an, beispielsweise seinen Webmail-Anbieter, hält die Gegenstelle diese Adresse in einem Logfile fest. Gespeichert werden Datum und Uhrzeit des Zugriffs und die aufgerufenen Inhalte, manchmal auch weitere Daten wie das Betriebssystem des Nutzers oder der verwendete Browser-Typ.

Diese Daten spielen bei der Ermittlung von Straftätern im Internet eine wichtige Rolle. So hinterlassen beispielsweise Täter, die auf eine Seite für Kinderpornographie zugreifen, eine eindeutige Spur. "Wenn die Polizei den Rechner mit den Logfiles beschlagnahmen kann, lassen sich aus den festgestellten IP-Adressen oft auch die zugehörigen Benutzer ermitteln", sagt Johann Bizer vom unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD).

Im Ausland geht die Polizei leer aus

Anhand der IP-Adresse lässt sich feststellen, über welchen Internet Service Provider die Einwahl ins Netz erfolgte. "Für Abrechnungszwecke speichern die Provider die Verbindungdaten ihrer Kunden in der Regel zwischen 10 und 80 Tage lang", sagt Johann Bizer.

Allerdings sind die Anbieter dazu noch nicht gesetzlich verpflichtet. Ende dieses Jahres soll eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden, wonach die Verbindungsdaten sechs Monate gespeichert werden müssen. Problematisch für die Ermittler wird es, wenn die illegalen Inhalte im Ausland angeboten werden.

"Innerhalb Europas und der sogenannten westlichen Welt gibt es Rechtshilfeabkommen. Mit Russland, Teilen Südamerikas und Asiens gibt es keine Vereinbarungen dieser Art", sagt Bizer. Dort bleibt der Polizei der Zugriff auf die Verbindungsdaten verwehrt.

Ermittlung über die Kreditkartendaten

Im aktuellen Fall, der Operation "Mikado", ermittelte die Polizei die Täter auf eine andere Art: Um an das Angebot für Kinderpornos zu gelangen, mussten die Interessenten per Kreditkarte einen bestimmten Betrag auf ein ausländisches Konto transferieren. Daher bat die Staatsanwaltschaft um die Mithilfe der Kreditkartenunternehmen Visa und Mastercard.

Bei Firstdata, einem der größten Dienstleister in diesem Bereich in Deutschland, sei dies gängie Praxis, sagte ein Mitarbeiter des Unternehmens der Süddeutschen Zeitung: "Es gehen fast täglich ähnliche Anfragen der Staatsanwaltschaft ein, zum Beispiel in Betrugsfällen." Zur Mithilfe bei Ermittlungen sei Firstdata gesetzlich verpflichtet.

In diesem konkreten Fall überprüfte der Dienstleister seine Kundendaten hinsichtlich der Transaktion innerhalb eines festen Zeitrahmens an einen Empfänger im Ausland. "Die fragliche Zahlung wurde von 100 Karteninhabern geleistet", sagte der Informant, "deren Daten haben wir an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet". Auf andere Daten hätte die Polizei keinen Zugriff gehabt.

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