"Statt Notfall-Informationen pornografische Seiten, das ist verheerend für eine Freiwillige Feuerwehr", erklärte der Vorsitzende Richter Helmut Lieber. Das Unternehmen hatte behauptet, die Internet-Adresse der Fehrbelliner Feuerwehr wäre erloschen.
"Wenn ich eine Domain habe und nicht bezahle, dann löst sich der Vertrag auf", sagte Firmenanwalt Bernhard Syndikus. Die Firma biete frei gewordene Domains den früheren Inhabern wieder an, vermiete die vorübergehend herrenlosen Seiten aber für Werbezwecke.
Dagegen stellten die Münchner Richter klar: "Der Name einer Gemeinde bleibt doch - und der gehört immer der Gemeinde."
Mit diesem Urteil bekräftigte die Zivilkammer eine einstweilige Verfügung vom November. Die Feuerwehr erhielt ihre Adresse inzwischen auf Umwegen von einem bulgarischen Unternehmen zurück.