Rundfunkgebühr für Computer:Karlsruhe weist PC-Klage ab

Die umstrittene Gebühr für internetfähige Computer bleibt: Eine Verfassungsbeschwerde von drei Privatleuten will Karlsruhe nicht annehmen.

Seit Januar 2007 müssen Besitzer internetfähiger Computer Rundfunkgebühr zahlen, eine Wende bei der umstrittenen PC-Gebühr schien aber noch möglich: Unterstützt von der "Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler" hatten drei Privatleute im März 2006 Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Nun hat Karlsruhe entschieden, die Beschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen. Die Richter verwiesen auch darauf, dass es Betroffenen offenstehe, gegen Gebührenbescheide eine Anfechtungsklage zu führen.

© SZ vom 16.02.2008/aho - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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