Online-Shopping:Kleines Schloss, große Wirkung

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Wer dem Weihnachtstrubel entkommen will und im Internet auf Einkaufstour geht, sollte aufpassen - beispielsweise auf Symbole für sicheres Bezahlen. Zehn Tipps fürs Online-Shopping.

Kirsten Ludowig

Kurz vor Weihnachten: Die Menschen drängen in die Geschäfte, um hektisch die letzten Geschenke zu besorgen. Wer sich nicht in den Weihnachtstrubel stürzen will, kann via Internet einkaufen: bei Online-Shops oder virtuellen Auktionshäusern. Das geht schnell und bequem von zu Hause aus. Doch gerade beim Online-Shopping sollten zehn grundlegende Regeln beachtet werden.

1. Qualitätssiegel

Viele Online-Shops besitzen ein Qualitätssiegel, das heißt, sie wurden von unabhängigen Organisationen nach vorgegebenen Kriterien geprüft. Häufig steht das Qualitätssiegel gut sichtbar auf der Startseite des Online-Anbieters. Ist das nicht der Fall, gibt es auf den Internetseiten der zertifizierenden Organisationen Listen mit grundsätzlich vertrauenswürdigen Online-Händlern.

2. Transparenz

Der Online-Anbieter muss sich nach dem Telemediengesetz klar zu erkennen geben und ein Impressum auf seiner Internetseite haben. In einem vollständigen Impressum stehen der Name des Geschäftsführers oder Inhabers, die komplette Anschrift und der Eintrag ins Handelsregister. Grund: Wenn das Impressum lückenhaft ist und der Online-Händler unbekannt, weiß der Online-Käufer nicht, an wen er sich im Streitfall wenden kann. Zudem weist eine günstige Service-Telefonnummer für Kundenanfragen zum Beispiel bei Reklamationen auf seriöse Anbieter hin. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten leicht zu finden und verständlich formuliert sein.

3. Gesamtpreis

Bei der Preisangabe muss deutlich werden, ob die Mehrwertsteuer enthalten ist und welche Zusatzkosten anfallen. Zu den Zusatzkosten gehören die je nach Versandart anfallenden Transportkosten sowie Zuschläge für bestimmte Zahlungsarten wie zum Beispiel die Zahlung per Nachnahme. Schaut der Online-Käufer nur auf den Kaufpreis, kann ein scheinbar günstiges Produkt schnell teuer werden.

4. Produktbeschreibung und Lieferzeit

Zu jedem Online-Angebot gehört eine detaillierte Produktbeschreibung. Der Käufer möchte sich im Internet von der Ware ein ebenso gutes Bild machen können wie im Geschäft. Ein Beispiel für Detailinformationen: Bei Software-Produkten sollte immer angegeben werden, für welche Computer und Betriebssysteme die Software geeignet ist. Und ganz wichtig vor Weihnachten: genaue Angaben zu den Lieferzeiten. Auch wenn ein Produkt in "24 Stunden versandfertig" ist, kann der Transport Tage dauern.

5. Sicher bezahlen

Experten raten den Online-Einkäufern, darauf zu achten, dass Zahlungsinformationen wie Bank- und Kreditkartendaten verschlüsselt übertragen werden. Das heißt, alle Angaben werden mithilfe eines geheimen Schlüssels für die Übertragung unlesbar gemacht und erst wieder vom Anbieter übersetzt. Eine verschlüsselte Übertragung erkennt der Käufer daran, dass aus dem "http://" in der Internetadresse ein "https://" wird, wobei das "s" für secure (auf Deutsch: geschützt) steht. Ein weiterer Hinweis ist das kleine Schlosssymbol rechts unten im Fenster. Gibt es Sicherheitslücken, können Hacker bei der Informationsübertragung Kreditkartennummern lesen und missbrauchen. Das kann ziemlich teuer für den Online-Kunden werden. Am sichersten ist und bleibt die Zahlung per Lastschrifteinzug, denn hier kann der Käufer das Geld innerhalb von sechs Wochen von seiner Bank zurückholen lassen.

6. Treuhandservice

Wenn der Online-Anbieter Vorauskasse verlangt und es sich um einen höheren Warenwert handelt, empfiehlt sich ein sogenannter Treuhandservice. Denn wenn der Käufer einmal gezahlt hat und der Händler zum Beispiel nicht liefert, ist das Geld erstmal weg. Beim Treuhandservice überweist der Käufer das Geld an eine dritte, für beide Seiten vertrauenswürdige Partei. Dieser Treuhänder meldet dem Verkäufer den Eingang des Geldes, der daraufhin die Ware versendet. Sobald der Käufer den ordnungsgemäßen Eingang der Ware bestätigt hat, überweist der Treuhänder das Geld an den Verkäufer. Es gibt sowohl bankbetriebene Treuhandservices als auch private Anbieter. Die Kosten für diesen Service liegen in der Regel bei zwei Prozent des Treuhandbetrags (Kaufpreis plus Transportkosten).

7. Verkäuferbewertung

Bei vielen Online-Shops und Internet-Auktionshäusern gibt es für den Käufer die Möglichkeit, den Verkäufer, das Produkt und den Verkaufsvorgang zu bewerten. Die Erfahrungen anderer Käufer bieten natürlich keine absolute Sicherheit, helfen jedoch, den Verkäufer besser einschätzen zu können.

8. Datenschutz

Nach dem Telemediengesetz muss der Online-Anbieter den Käufer darüber informieren, welche persönlichen Daten er für den Verkaufsvorgang benötigt und wofür er die Angaben verwendet. So muss er dem Käufer zum Beispiel mitteilen, wenn er dessen Daten an Versandpartner weiterreicht. Eine solche Datenunterrichtung sollte einen eigenen, gut sichtbaren Punkt auf der jeweiligen Handelsplattform bilden. Gibt es keine Datenunterrichtung, besteht die Gefahr, dass der Online-Anbieter Adressen und Telefonnummern seiner Kunden weiterverkauft. Dann kann es sein, dass der Online-Einkäufer unerwünschte Werbung per Telefon, E-Mail oder Post bekommt.

9. Widerrufsrecht

Jeder Online-Käufer sollte wissen, dass er bei allen Online-Anbietern vom dem allgemeinen Widerrufsrecht Gebrauch machen kann. Das heißt, er kann ab dem Tag der Lieferung die Ware 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen zurücksenden. Diese gesetzliche Mindestbestimmung darf der Online-Händler nicht einschränken. Bestimmte Waren wie Reisen, Konzertkarten, individuell gefertigte Waren oder Lebensmittel, kopierbare Datenträger wie CDs, DVDs und Software ohne Originalverpackung sind allerdings von der Rückgabe ausgeschlossen.

10. Dokumentation

Experten empfehlen dem Online-Einkäufer, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszudrucken sowie die einzelnen Bestellschritte sorgfältig zu dokumentieren. Auch E-Mails, in denen die Händler die Warenbestellung bestätigen oder den Käufer über den Versandstatus informieren, sollten gespeichert werden.

© SZ vom 07.12.2007/mri - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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