Online-Casino:Spielbank droht Niedersachsen mit Millionenklage

Es war bereits alles startklar - da verbot das niedersächsische Finanzministerium die Einrichtung des Online-Casinos der Spielbank Niedersachsen. Die fühlt sich getäuscht - und droht mit Schadensersatzklagen.

Als das Ministerium seine Entscheidung im Februar traf, berief es sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr 2006.

In diesem hatten die obersten Richter entschieden, das staatliche Monopol auf Glücksspiele aufrecht zu erhalten - allerdings unter der Bedingung, dass der Staat ein stärkeres Engagement gegen die Spielsucht zeigt und die Werbung für Glücksspiele einschränkt.

Als Reaktion hatten die Ministerpräsidenten der Länder Ende 2006 ein Verbot von privaten Online-Glückspiel- und Sportwettenanbeitern beschlossen. Auch der neue Staatsvertrag für das Jahr 2008 sieht bislang das Verbot von Online Casinos vor.

Die Kehrtwende ist bei den Betreibern des Online-Casinos auf wenig Gegenliebe gestoßen. "Der ablehnende Bescheid hat uns nicht nur überrascht, sondern wir fühlen uns durch die Landesregierung regelrecht getäuscht", erklärt der Geschäftsführer der Spielbank Niedersachen, Rainer Chrubassik.

Die Spielbanken wollen durch alle Instanzen klagen

Die Planungen für das Online-Casino seien eng mit dem niedersächsischen Finanzministerium abgestimmt gewesen, eine Inbetriebnahme wäre nach Spielbankengesetz und -ordnung erlaubt.

Chrubassik kündigte an, durch alle Instanzen inklusive Bundesverfassungsgericht gegen das Verbot zu klagen.

Bei ihrem Kauf der landeseigenen Spielbanken in Niedersachen hatte die heutige Muttergesellschaft Casinos Austria Ende 2004 vereinbart, auch ein Online-Casino zu schaffen. Insgesamt hatte das international tätige Unternehmen rund 90 Millionen Euro an das Land überwiesen.

Davon waren nach Angaben des Finanzministeriums knapp 7,6 Millionen für den Aufbau eines Online-Casinos gedacht gewesen. Dieses Geld erwägen die Spielbanken nun in einer Schadenersatzklage zurückzufordern - mit Entwicklungskosten und Einnahmeausfällen könnten sich die Forderungen auf bis zu 30 Millionen Euro belaufen.

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