Monopolstreit:Microsoft ist nicht zum Kompromiss bereit

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Schlussphase im Kartellrechtsprozess: Die Richterin läuft rot an, die Gegenpartei wirft Microsoft "rüpelhaftes Verhalten" vor.

In der Schlussphase des Kartellrechtsprozesses gegen Microsoft ist der weltgrößte Software-Konzern nicht zum Kompromiss bereit. Die Rechtsvertreter des Unternehmens lehnten am Mittwoch in Washington jede Änderung einer außergerichtlichen Einigung mit der Bundesregierung als unfair und schädlich für die Verbraucher ab. Neun US-Bundesstaaten, denen die Einigung nicht genügt, forderten die Richterin erneut auf, härtere Auflagen zu verhängen.

In ihren Schlussworten hoben sie als ihre wichtigste Forderung hervor: Der Konzern solle mehr Software-Codes preisgeben. Dies würde es Konkurrenzfirmen erlauben, mit dem dominierenden Windows-Betriebssystem zu arbeiten. Die Bundesstaaten reagierten damit auf eine Bitte von Richterin Colleen Kollar-Kotelly an die streitenden Parteien, ihre Forderungen nach Wichtigkeit geordnet vorzulegen. Nach Auffassung von Prozessbeobachtern deutete sie damit die Suche nach einer Kompromisslösung an.

Microsoft-Anwalt John Warden beantwortete die Initiative der Richterin mit einer schroffen Weigerung, die Einigung mit dem US-Justizministerium zu ändern. Wenn das geschähe, würde der Konzern viele der vereinbarten Regelungen wieder aufheben, drohte er der Richterin, die rot anlief und schwach lächelte. Die Anwälte der neun Staaten warfen Microsoft "rüpelhaftes Verhalten" vor. "Microsoft hat es immer noch nicht begriffen, und Sie sind die einzige, ihm klar zu machen, worum es geht", forderte der Vertreter der Bundesstaaten, Brendan Sullivan, die Richterin auf. Eine endgültige Entscheidung im vier Jahre dauernden Prozess wird in wenigen Monaten erwartet.

Kollar-Kotelly gab am Mittwoch keinen Hinweis auf den genauen Zeitpunkt. Neun der ursprünglich 18 klagenden Bundesstaaten hatten die Auflagen akzeptiert, denen das US-Bundesjustizministerium im vergangenen November zustimmte. Die anderen neun wollen mehr. Einer der Streitpunkte ist die enge Verknüpfung der Betriebssysteme und verschiedener Programme, mit denen Microsoft mit anderen Anbietern konkurriert. Nach Meinung der Kläger würden die Auflagen der Bundesregierung den Softwaregiganten nicht daran hindern, seine Monopolstellung weiter zum Nachteil der Konkurrenz auszunutzen.

(sueddeutsche.de/dpa)

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