Kartellstreit:Microsoft akzeptiert Auflagen

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Das US-Justizministerium hat im Kartellrechtsstreit mit dem Softwareriesen Microsoft eine gütliche Einigung erzielt.

(SZ vom 3.11.2001) - Der Kompromiss erlegt dem Konzern "eine breite Palette von Restriktionen" auf. Jetzt steht nur noch die Zustimmung der am Verfahren beteiligten 19 US-Bundesländer aus.

Auch der reichste Mann der Welt scheint zu altern. Bill Gates auf einer Pressekonferenz am 2. November dieses Jahres. (Foto: Foto: Reuters)

Durch den Kompromiss werde das unrechtmäßige Verhalten von Microsoft beendet und der Wettbewerb auf dem Software-Markt wieder hergestellt, hieß es am Freitag von Seiten des US-Justizministeriums. Dennoch ist der jahrelange Rechtsstreit offenbar noch nicht beendet. Wie das "Wall Street Journal" berichtete, verweigerten die ebenfalls gegen Microsoft klagenden 19 Bundesstaaten der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Konzern ihre Zustimmung, weil sie zu Microsoft-freundlich sei. Vor einer Unterzeichnung wollten die Staaten mehr Zeit, um die Übereinkunft zu untersuchen, berichtete die Nachrichtenagentur Bloomberg. Sie erbaten vier Tage Bedenkzeit.

Microsoft-Konkurrenten kritisierten die bevorstehende Einigung. Der Kurs der Microsoft-Aktie schoss am Donnerstag um 6,35 Prozent auf 61,84 Dollar in die Höhe. "Selbst wenn die Staaten nicht mitmachen, ist die Einigung ein sehr, sehr großer Schritt", sagte ein Händler.Einige Staatsanwälte der um Bedenkzeit nachsuchenden US-Länder haben bereits signalisiert, dass sie unter Umständen eine härtere Linie einnehmen wollen als das republikanisch geführte Ministerium. Viele der Staatsanwälte gehören der demokratischen Partei an. Der Präsident des Verbandes der Software und Informations- Industrie, Ken Wasch, kritisierte das Abkommen. "Es wird an Microsofts Geschäftspraktiken nichts ändern."

Aus Verhandlungskreisen verlautete, in der Einigung habe sich Microsoft zu einigen Einschränkungen bereit erklärt, die in den kommenden fünf Jahren gelten sollen, jedoch auch verlängert werden können, wenn das Unternehmen gegen die Auflagen verstößt. Der Handel mit dem Justizministerium sieht unter anderem vor, dass Microsoft-Kunden bestimmte Funktionen der Software leichter entfernen und dass auch Computerhersteller einfache Programme von Microsoft-Konkurrenten installieren können. Auch muss Microsoft Software-Entwicklern und Konkurrenten weitgehende Einblicke in das Windows-System gewähren. Ein dreiköpfiges Gremium soll das Abkommen überwachen. Einigen Anwälten der Einzelstaaten reichte dies nicht. Dem Konzern sei bei der Umsetzung der Abmachung nicht zu trauen, erklärten sie.

Frist verlängert

Der langwierige Rechtsstreit hatte für Microsoft zeitweise die Gefahr einer Zweiteilung des Unternehmens herauf beschworen: Ein entsprechendes Urteil in erster Instanz vom Juni 2000 wurde erst am 28. Juni dieses Jahres aufgehoben. Bestätigt wurde aber das Urteil, wonach Microsoft seine marktbeherrschende Stellung bei PC-Betriebssystemen missbraucht und dadurch Mitbewerbern ebenso wie den Verbrauchern geschadet hat. Anlass war die Integration des Browsers Internet Explorer in das Betriebssystem Windows 98. Das bis dahin meist verbreitete Internet-Zugangsprogramm des inzwischen zu AOL gehörenden Unternehmens Netscape verlor dadurch seine führende Stellung.

Nach der Aufhebung des Urteils von Richter Thomas Penfield Jackson verwies das Berufungsgericht den Fall zurück an die niedrigere Instanz und ordnete an, dass ein anderer Richter das Strafmaß festlegen soll. Kollar-Kotelly setzte den Parteien eine Frist für eine Einigung bis zum 2. November.

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