Innere Sicherheit:Online-Durchsuchungen vorerst gestoppt

Die scharfe Kritik hat ihre Spuren hinterlassen: Innenminister Schäuble hat die Ausspähung von Computern durch die Geheimdienste fürs Erste verboten. Die rechtliche Grundlage solle zuerst geprüft werden.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich der scharfen Kritik an Onlinedurchsuchungen durch die Geheimdienste gebeugt und die umstrittene Methode vorerst verboten.

Online-Durchsuchungen: Durch die massive Kritik sah sich der Innenminister gezwungen einzulenken. (Foto: Foto: dpa)

"Es gibt ein Moratorium", sagte eine Ministeriumssprecherin der Financial Times Deutschland. Schäuble habe eine Prüfung der aktuellen Rechtsgrundlage für die umstrittene Ermittlungsmethode angeordnet, schreibt das Blatt. Solange diese laufe, dürfe der Bundesverfassungsschutz nicht heimlich Computer-Daten ausspähen.

Parlamentarier aller Fraktionen hatten am Mittwoch mit scharfer Kritik auf das Eingeständnis der Regierung reagiert, dass die Geheimdienste weiterhin heimlich Computer ausforschen. Als Grundlage führte die Regierung eine Dienstvorschrift an, die der damalige Innenminister Otto Schily (SPD) unterzeichnet hatte.

Diese spezifizierte, dass Onlinerazzien zu den im Verfassungsschutzgesetz genannten heimlichen Ermittlungsmethoden zu zählen seien. Selbst Koalitionsabgeordnete bewerten den Schily-Erlass jedoch als äußerst fragwürdige rechtliche Basis.

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