Wie die Stiftung Warentest mitteilte, hagelt es neuerdings zigtausende Anzeigen von der Industrie. Nutzer können nicht mehr darauf hoffen, in Tauschbörsen anonym zu bleiben, schreibt die Stiftung in der jüngsten Ausgabe ihrer Zeitschrift Test.
Dem Bericht zufolge können Downloader über die IP-Adresse ihres Rechners zurückverfolgt werden. Die Adressen würden von den Providern meist drei Monate lang gespeichert. Die Musikindustrie kann demnach Schadenersatz fordern, etwa in Höhe der CD-Preise.
Dabei könnten je nach Größe der Musiksammlung schnell Tausende Euro zusammenkommen. Noch häufiger seien Abmahnungen, bei denen eine Unterlassungserklärung inklusive Anwaltsrechnung über einige hundert Euro zugestellt werde.
Die Verbraucherschützer kritisierten, dass die Industrie auch mit überzogen Mitteln kämpfe. So sei der Kino-Werbespot "Raubkopierer sind Verbrecher" juristisch falsch. Im strafrechtlichen Sinn handele es sich nicht um ein Verbrechen, sondern um eine Vergehen.
Die angekündigten fünf Jahre Haftstrafe drohten nur, wenn jemand gewerblich mit illegalen Kopien handele. In der Praxis müssten Raubkopierer vor allem mit Geldstrafen rechnen.