Fehler bei Denic:Kein Google unter dieser Nummer

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Peinlicher Fehler beim deutschen Verwalter von Internet-Domains Denic: Ohne Rückfrage gab er der angeblichen Bitte von Google nach einem Providerwechsel statt. Dadurch war der Suchdienst vorübergehend nicht zu erreichen.

Wer sich in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch auf die Webseite des Suchdienstes Google einwählen wollte, wurde überrascht. Statt des Logos und eines Suchfeldes prangte unter der Adresse www.google.de der Standard-Hinweis des Webhosting-Anbieters Goneo aus Niedersachsen: "Für diese Domain wurden keine Inhalte hinterlegt".

Zwischenzeitlich falsch verbunden: google.de (Foto: Screenshot: sde)

Die Abfrage nach dem Besitzer der Domain bei Denic, dem deutschen Verwalter von Internet-Domains, brachte laut der Tagesschau einen Händler für Internetadressen aus Wiesbaden zu Tage.

Einen Hackerangriff schlossen Google und Denic aus, statt dessen seien "interne Fehler" passiert, hieß es auf Anfrage von sueddeutsche.de bei Denic. Demnach sei der Fall ähnlich gelagert wie die Übernahme der Domain von Ebay vor drei Jahren.

Damals war für kurze Zeit statt des Auktionshauses nur die Webseite einer Gruppe von Internet-Spielern erreichbar. Laut dem Branchendienst heise.de hatte ein Kunde des Webhosters Ingenia vorgegeben, der Besitzer von ebay.de zu sein und bei Denic einen Antrag auf Providerwechsel gestellt.

Automatisch generierte Nachrichten

Laut Denic ist dieser Vorgang üblich, pro Monat würden mehrere zehntausend solcher Providerwechsel durchgeführt. "Der neue Provider schickt dazu einen Providerwechsel-Auftrag an das automatische Denic-Registrierungssystem", heißt es in einer Erklärung.

Um die Rechtmäßigkeit eines Antrages zu prüfen seien Sicherheits-Abfragen eingebaut, wie etwa die Bestätigung für den Wechsel durch den alten Provider. Außerdem muss der neue Anbieter sicherstellen, dass sein Kunde rechtmäßiger Besitzer der Domain ist. Im Fall Google wäre dies die Pflicht des Anbieters Goneo gewesen.

"Wir erhalten pro Woche mehrere hundert Anträge für die Erstellung von Domains", sagt Stefan Maicher, Pressesprecher bei Goneo. Die Verantwortlichkeit zur Prüfung sieht er bei der Denic. "Alle Anträge auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen, wäre für uns gar nicht möglich." Statt dessen erfolge automatisch eine Mitteilung an Denic. Dort würde automatisch eine E-Mail-Nachricht an den bisherigen Provider generiert und um Prüfung des Antrags gebeten.

Im Fall der Ebay-Domain-Übernahme vor drei Jahren "erfolgte vom verwaltenden Provider innerhalb der für diese Fälle üblichen Frist von fünf Werktagen keine Reaktion", heißt es bei Denic. Dies würde als Bestätigung interpretiert. Infolgedessen sei der Änderungsauftrag vollautomatisch durchgeführt worden.

Offenbar wurde an diesem Prinzip der automatischen Zustimmung seither nichts geändert

Folgen für Goneo befürchtet Stefan Maicher nicht, "es hätte auch jeden anderen Provider treffen können", sagte er im Interview mit sueddeutsche.de. Statt dessen müsse sich der Antragsteller auf Konsequenzen gefasst machen. Er habe mit seiner Utnerschrift bestätigt, Inhaber beziehungsweise Bevollmächtigter der Domain zu sein. Letztendlich läge es im Ermessen von Google, mögliche Schäden geltend zu machen.

Ob die Daten des Kunden bereits an Google weitergegeben wurden, ließ Maicher offen.

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