Digitaler Zoll:Harter Kampf um Computerabgabe

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Bei der Frage, für welche Geräte eine Pauschalabgabe fällig ist, verhärten sich die Fronten.

Christopher Schrader

(SZ vom 18.2.2003) - Vor zwei Wochen hatte das Deutsche Patentamt einen Schiedsspruch verkündet, wonach auf PCs in Zukunft eine Abgabe von 12 Euro plus Mehrwertsteuer zu zahlen sei, zusammen fast 14 Euro (siehe Kasten "Zum Thema bei sueddeutsche.de").

Für 12 Euro erwerbe der Bürger beim Kauf eines neuen PCs die Genehmigung, etwa Texte aus dem Internet zu privaten Zwecken zu kopieren. (Foto: Foto: Compaq)

Diese Entscheidung ist sowohl scharf kritisiert wie freudig begrüßt worden. Die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort, sagte, die Entscheidung des Patentamts stärke das Recht der Bürger. Er erwerbe nun für 12 Euro die Genehmigung, etwa Texte aus dem Internet zu privaten Zwecken zu kopieren: "Dieses Recht gilt für die gesamte Lebensdauer des Gerätes." Die VG Wort hatte im Streit mit dem Computerhersteller Fujitsu Siemens 30 Euro pro Gerät verlangt. Dagegen lehnen Computerhersteller und der Branchenverband Bitkom den Schiedsspruch ab. Er belaste Industrie und Kunden mit 70 Millionen Euro pro Jahr. Es sei "unerträglich, dass eine ganze Branche mit Sondergerätesteuern belegt werden soll", sagte etwa Jörg Menno Harms von Hewlett-Packard Deutschland.

Weitere Verhandlungen zwischen beiden Seiten dürften nun schwierig werden, sagen Beobachter. Denn es liegen noch Forderungen der Verwertungsgesellschaften vor: Für Handys, die auch MP3-Songs abspielen können, soll 1,28 Euro fällig werden, für DVD-Brenner 9,21 Euro und schon für den einfachsten Tintenstrahldrucker 20 Euro. Heute gehen für CD-Brenner, Faxgeräte und Scanner bereits jeweils sieben bis zehn Euro, für Kassetten und CD-Rohlinge jeweils einige Cent an die VGs.

Die Gesellschaften begründen dies damit, die Künstler hätten das Recht, auch von der privaten Weiternutzung ihrer Werke zu profitieren. Das Pauschalen-System habe sich seit 40 Jahren bewährt, Alternativen seien nicht ausgereift. Damit sind so genannte Digital Rights Management-Systeme (DRM) gemeint, bei denen der Käufer eines Musikstücks zum Beispiel nur die Möglichkeit erwirbt, es einmal anzuhören. Dagegen beklagt Bitkom, dass in Zukunft mehrfach kassiert werden solle. Das aber widerspreche einem Urteil des Bundesgerichtshofs. Der hatte im Jahr 2001 festgestellt, dass, wenn mehrere Geräte beim Kopieren zusammengeschaltet werden wie Scanner und Computer, nur eines mit einer Abgabe belegt werden dürfe. Und sobald es DRM gebe, müsse der Kunde womöglich sowohl für die Nutzung als auch für die Geräte bezahlen, fürchtet Bitkom.

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