Zeitungszeugen:Bayern muss NS-Nachdrucke zurück geben

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Noch eine Schlappe für den Freistaat: Das Landgericht München sieht im Projekt Zeitungszeugen keinen Verdacht strafbarer Handlungen.

Der Freistaat Bayern muss beschlagnahmte Nachdrucke der NS-Zeitung Völkischer Beobachter zurückgeben. Das Landgericht München I hat einen Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts München aufgehoben.

Der britische Verleger Pete McGee. (Foto: Foto: dpa)

Mit diesem war im Januar bundesweit eine Ausgabe des historischen Magazins Zeitungszeugen konfisziert worden, der Faksimile-Nachdrucke des Völkischen Beobachters vom 1. März 1933 und eines NS-Propaganda-Plakates "Der Reichstag in Flammen" beilagen. Beide müssen jetzt zurückgegeben werden. Dies teilte das Gericht in einer Mitteilung mit.

Die Richter erklärten, dass es derzeit keinen Anlass gebe, von strafbarem Verhalten auszugehen. Das Magazin trete nicht als Sprachrohr von Nazis auf, sondern verfolge das Ziel, die Presse im Nationalsozialismus möglichst realistisch darzustellen und ein authentisches Bild der Zeit zu zeichnen. Dass dabei auch verbotene Symbole wie Hakenkreuze nachgedruckt würden, ergebe sich aus dem Publikationskonzept.

Die beschlagnahmten Nachdrucke müssen jetzt zurückgegeben werden und können verkauft werden, wie Gerichtssprecherin Margarete Nötzel erklärte. Aus dem Urteil könne man aber keine Rückschlüsse auf das parallel laufende Ermittlungsverfahren gegen den britischen Verleger der Zeitungszeugen, Peter McGee, ziehen, betonte sie. Wie es hier weitergehe, sei Sache der Staatsanwaltschaft.

Streit um Urheberrecht

Bereits seit Anfang des Jahres kämpfen Bayern und die Zeitungszeugen um die Veröffentlichung von NS-Nachdrucken, die der Freistaat verhindern will. Die jetzt aufgehobene Beschlagnahme der Zeitungen im Januar ist der bisherige Höhepunkt der Auseinandersetzung.

Bereits beim Versuch, die Nachdrucke über das Urheberrecht zu verhindern, musste Bayern eine teilweise Niederlage hinnehmen. Das Landgericht München entschied im März, dass die Urheberrechte an vor 1939 erschienenen Ausgaben der NS-Blätter Der Völkische Beobachter und Der Angriff abgelaufen sind. Die Rechte waren nach dem Krieg vom NSDAP-eigenen Eher-Verlag auf den Freistaat übergegangen, der somit Nachdrucke bislang untersagen konnte.

Das Magazin Zeitungszeugen veröffentlicht Nachdrucke von Zeitungen aus der NS-Zeit, die von einem aktuellen, historisch kommentierenden Mantel umgeben sind.

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