Wegen Missbrauchs in Eschenau:Angeklagter muss viereinhalb Jahre ins Gefängnis

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Im Prozess um den jahrzehntelangen sexuellen Missbrauch von Kindern in Eschenau ist der 60 Jahre alte Angeklagte zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

Im Kinderschänder-Prozess ist der Angeklagte aus der fränkischen Ortschaft Eschenau am Mittwoch vom Landgericht Bamberg zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Der 60 Jahre alte Mann sei verantwortlich für vier Fälle des sexuellen Missbrauchs und zwei Fälle der versuchten Vergewaltigung, stellte der Vorsitzende Richter Konrad Dengler fest.

Die Richter verurteilten den Angeklagten zu viereinhalb Jahren Haft (Foto: Foto: dpa)

"Es gibt fast nichts Schlimmeres als den sexuellen Missbrauch an Kindern", sagte der Vorsitzende Richter Dengler in seiner Urteilsbegründung. Vielleicht sei dem Angeklagten erst mit dem Prozess bewusst geworden, was er angerichtet habe.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kamen ins Rollen, nachdem zwei aus dem bayerischen Dorf stammende Frauen von sexuellen Übergriffen vor rund drei Jahrzehnten berichtet hatten. Einer der beiden beschuldigten Männer nahm sich deswegen das Leben.

Die Aufdeckung der lange verschwiegenen Fälle löste in dem unterfränkischen Dorf massive Konflikte aus. Die Familien der mutmaßlichen Opfer erhielten zahlreiche Schmäh- und Drohbriefe. Eine Familie ist inzwischen aus Eschenau weggezogen.

Der Angeklagte wies weiter gehende Beschuldigungen allerdings zurück. Nur einen zweiten Kindesmissbrauch im Jahr 2005 räumte er ein. Die Aussage des 60-Jährigen fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Prozess stieß vor allem bei Bewohnern der Ortschaft Eschenau auf großes Interesse, die Medien im Zusammenhang mit Berichten über den Fall eine "Rufmordkampage" vorwerfen.

"Ich habe den Eindruck, dass hier das ganze Dorf auf der Anklagebank sitzt", kritisierte ein Bewohner aus Eschenau am Rande des Prozesses. "Das Dorf ist gespalten", berichtete ein anderer aus Eschenau stammender Mann auf der Zuhörerbank.

Der Mann habe sich offenbar sehr sicher gefühlt. Zum Teil seien bei den Übergriffen sogar andere Personen, wie die eigene Ehefrau, in der Nähe gewesen. Die Fälle reichen bis zum Sommer 1978 zurück.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von fünf Jahren gefordert. Nach Auffassung der Verteidigung sollte der Angeklagte nur in einem Fall wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt werden. Der Verteidiger kündigte Revision gegen das Urteil an.

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