Wegen Steuerhinterziehung ist ein Finanzbeamter am Mittwoch vom Verwaltungsgericht München aus dem Dienst entfernt worden. Wenn ausgerechnet ein Mitarbeiter des Fiskus Abgaben verkürze, sei dies der Öffentlichkeit nicht vermittelbar, urteilte die Disziplinarkammer (Az.: M 13 D 07.2632).
Eine Tante hatte dem Beamten des Finanzamtes Garmisch-Partenkirchen 1996 zweckgebunden für einen Hauskauf 900.000 Mark geschenkt. Der 56-Jährige hatte nach ihrem Tod zwei Jahre später die Frage nach früheren Schenkungen in der Erbschaftsteuererklärung verneint und dadurch Steuern in Höhe von 37.944 Mark hinterzogen. Zusätzlich machte er in der Einkommensteuererklärung die aus der Schenkung resultierenden Kosten wie die Notargebühr steuermindernd geltend.
Er habe gleich nach der Schenkung ans Finanzamt geschrieben, behauptete der Beamte, das Schreiben sei offenbar nicht angekommen. Das Strafgericht glaubte ihm nicht und verurteilte ihn 2003 zu einer Geldstrafe von 4050 Euro. Gegen die Entfernung aus dem Dienst hat der seit 40 Jahren mit besten Beurteilungen für den Fiskus tätige Beamte Berufung angekündigt.